Recklinghausen-Suderwich. Wer Bus oder Bahn fährt, braucht ein gültiges Ticket. Dafür gibt es viele Optionen: Abo-Tickets wie das deutschlandweit gültige „Deutschland-Ticket“, aber auch Einzel- oder ZeitTickets für Gelegenheitsfahrten – zum Beispiel für den Besuch eines Restaurants, einer Betriebsfeier oder einen Wochenendausflug.
Diese EinzelTickets kosten im Gebiet des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr (VRR), wo unser Verein seinen Sitz hat, aktuell zwischen 3,60 € und 18,90 € – je nach Strecke. Kinder von 6 bis 14 Jahren zahlen 2,00 €.
Bezahlen beim Fahrpersonal – was ist erlaubt?
Wenn ihr euer Ticket direkt beim Fahrpersonal kaufen könnt, stellt sich oft die Frage: Muss ich passend zahlen? Antwort: Nein – aber mit Einschränkungen.
Viele Verkehrsunternehmen geben in ihren Beförderungsbedingungen an, mit welchen Geldscheinen man zahlen darf. Häufig ist z. B. bei 20 € Schluss. Der Grund: Busfahrer:innen haben nur begrenztes Wechselgeld dabei – das schützt vor Überfällen. Immer mehr Unternehmen setzen daher auf digitale Bezahlung oder App-Tickets. Wer bar zahlen will, kann das oft nur noch in Kundencentern.
Was tun bei 50- oder 100-Euro-Scheinen?
Auch wenn es nicht ausdrücklich verboten ist: Wer ein Ticket für 3,60 € mit einem 100-Euro-Schein bezahlen will, bringt das Fahrpersonal in eine schwierige Lage.
Grundsatz:
Ist im Regelwerk nichts anderes festgelegt, darf das Personal große Scheine nicht automatisch ablehnen – es kann euch aber bitten, kleinere Scheine zu verwenden. Ist kein Wechselgeld vorhanden, gibt es eine Lösung:
Die „Restgeld-Quittung“
Wenn ihr nur mit einem großen Schein zahlen könnt, bekommt ihr vom Fahrpersonal auf Wunsch eine Restgeld-Quittung.
Beispiel: Ihr bezahlt ein 3,60 €-Ticket mit 50 € – dann steht auf der Quittung: 46,40 € Restgeld.
Wie bekommt ihr euer Geld zurück?
Mit dieser Quittung könnt ihr euch den Restbetrag im Kundencenter des jeweiligen Verkehrsunternehmens auszahlen lassen.
Unser Fazit
Unser Autor war selbst viele Jahre Busfahrer und kennt die Praxis:
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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