Recklinghausen-Suderwich. In unserem Beitrag Teil 43 der Serie stellten wir das Modell „Pflege-WG“ vor. Diese Wohnform ist allerdings nicht ganz frei von Risiken. Dazu mehr in diesem Beitrag, angeregt durch eine Veröffentlichung der Verbraucherzentrale Berlin.
Pflege-WGs waren anfänglich oft selbst organisiert. Familien, die eine Lebensform für ältere Angehörige suchten, bildeten sozusagen eine Kooperative mit nicht selten hohen ideellen Ansprüchen. Recht bald wurde daraus ein „Geschäftsmodell“ für gewinn-orientierte Investoren. Mit entsprechenden Folgen für die Bewohner:innen.
Man muss also genau hinschauen, mit wem man sich da einlässt. Wenig problematisch dürfte eine Pflege-WG sein, die von sozial orientierten Einrichtungen betrieben wird, also vielfach von Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt, Johanniter, Maltheser und ähnlichen Organisationen.
(1) Die Kosten
Ab Pflegegrad 4 können deutlich höhere Kosten in Ansatz gebracht werden als in unteren Pflegegraden. So konnte beobachtet werden, dass manche wirtschaftlich orientierte Anbieter möglichst schnell die Hochstufung in den Pflegegrad 4 vorantrieben. Den Pflegebedürftigen wird dabei kaum klar, dass die damit abzurechnenden höheren Kosten eben nicht allein zulasten der Pflegekasse gehen. Der Eigenanteil kann dadurch auf mehr als das Doppelte steigen. Dabei erhöht sich der Pflegeaufwand gar nicht entsprechend.
Ein gutes Geschäft für den Betreiber der Pflege-WG.
Nun, das trifft diejenigen, die den erhöhten Eigenanteil aus eigenem Einkommen oder aus eigenem Vermögen tragen. Aber die Belastung des Sozialsystems bei allen anderen ist auch nicht optimal.
Es gilt also: Nicht vorschnell in den Pflegegrad 4 drängen lassen! Eine Neubewertung durch den Medizinischen Dienst geht nicht ohne Zustimmung des oder der Betroffenen. Allerdings sei auch zu beobachten, dass einige Pflege-WGs von Anfang an nur Patienten mit einem Pflegegrad von 4 oder 5 aufnehmen.
(2) Kostentransparenz
Kosten für Pflegeleistungen sind in den letzten Jahren besonders angestiegen, nicht zuletzt aufgrund der sicherlich berechtigten Lohnsteigerungen für Pflegekräfte. Unterschiede im Ansatz von Kosten wirken sich hier entsprechend aus. Die Verbraucherzentrale stellt fest, dass die Kostentransparenz für den Anteile „Pflege“ bei den Pflegeheimen deutlich höher ist als bei vielen Pflege-WGs. Auch sind die Einzelkosten in der Pflege in Heimen vielfach niedriger als in der WG.
Da wirkt es sich auch aus, dass die Pflegekassen den sogenannten „Leistungszuschlag“ bei der Heimpflege für die Pflege in der WG nicht zahlen.
Und dann können noch Sonderkosten aufgrund des sogenannten „Leistungskomplex 19a“ hinzukommen, ein Zuschlag für die „Versorgung und Betreuung in Wohngemeinschaften von an Demenz erkrankten Pflegebedürftigen“. Der kann nur in Pflege-WGs abgerechnet werden.
Gut, gerade Demenz-Erkrankte finden vielleicht in einer WG eine optimale Betreuung – was aber zuvor zu prüfen wäre.
(3) Verträge
Der Vertrag mit einem Pflegeheim beinhaltet alle Kostenpositionen: Pflege, Verpflegung, Unterkunft, Ausbildungsumlage und Investitionskosten. Der Pflegegrad – egal ob 2, 3, 4 oder 5 – wirkt sich auf den Eigenanteil nicht aus.
Anders bei der Pflege-WG. Hier werden mehrere Verträge geschlossen, zumindest für die Unterbringung und die Pflege. Dazu die Vereinbarung über das „Hausgeld“. Da muss man schon alles zusammenrechnen, wenn man mit einer alternativ möglichen Heimpflege vergleichen möchte.
(4) Leistungszuschlag
Je länger eine Person in einem Pflegeheim betreut wird, desto geringer wird der Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten. Die Pflegekasse zahlt nämlich Leistungszuschläge: im ersten Jahr des Heimaufenthalts 15 %, im zweiten 30 %, im dritten 50 % und nach mehr als 36 Monaten 75 %.
Diesen Zuschlag zahlt die Pflegekasse bei Unterbringung in der Pflege-WG nicht.
In Zweifelsfragen ist es angezeigt, eine kostenfreie Beratung durch den örtlichen „Pflegestützpunkt“ in Anspruch zu nehmen.
(Quelle: Verbraucherzentrale – https://t1p.de/9k9oi )
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