Recklinghausen-Suderwich. Wer nach einer Behandlung im Krankenhaus noch nicht in der Lage ist, sich zu Hause alleine zu versorgen, kann eine Übergangspflege im Krankenhaus in Anspruch nehmen. Kostenträger ist in diesem Fall nicht etwa die Pflegekasse, sondern die Krankenkasse. Die Voraussetzungen zur Genehmigung der Übergangspflege sind streng gefasst.
(1) Wer hat einen Anspruch auf Übergangspflege?
Eine solche Pflege ist nur im unmittelbaren Anschluss an eine abgeschlossene stationäre Krankenhausbehandlung möglich. Sie muss in dem Krankenhaus erfolgen, das zuvor die Erkrankung behandelt hat. Nicht jedes Krankenhaus bietet diese Möglichkeit.
Voraussetzungen sind:
und
Das Krankenhaus muss dazu weitgehende Nachweise erbringen. Die Übergangspflege ist auf 10 Tage begrenzt.
(2) Was bedeutet Übergangspflege?
Es werden die Kosten übernommen für …
(3) Antrag auf Übergangspflege
Den Antrag stellst du rechtzeitig über den Sozialdienst, der in jedem Krankenhaus verfügbar ist. Der Sozialdienst beantragt die Kostenübernahme durch die Krankenkasse unter Vorlage einer umfangreichen Dokumentation, die belegt, dass eine solche Pflege notwendig ist und dass eine anderweitige Versorgungsmöglichkeit nicht besteht.
Schon bei der Aufnahme in das Krankenhaus solltest du nach Leistungen des Sozialdienstes fragen und dem Entlassungsmanagement zustimmen. Damit sind die Mitarbeitenden des Sozialdienstes verpflichtet, sich um deine Anschlussversorgung zu kümmern.
(4) Was gilt für privat Versicherte?
Die Regeln für eine Übergangspflege gelten nur für gesetzliche Versicherte. Wenn du bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) Mitglied bist, musst du mit der Kasse klären, ob der von dir gewählte Tarif eine Übergangspflege bietet.
(Quellen: Verbraucherzentrale https://t1p.de/3cbxe)
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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