Recklinghausen-Suderwich. Einige von uns haben sie bereits bekommen oder bekommen sie in Zukunft – die Rede ist von neuen und digitalen Stromzählern. Die bis her üblichen Ferraris-Stromzähler werden bis zum Jahr 2032 durch diese neuen Stromzähle ersetzt.
Messstellen, die verbaut werden können:
Moderne Stromzähler-Messstellen sind ein digitaler Stromzähler, der den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungsdauer widerspiegelt. Über ein Smart Meter Gateway kann dieser in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden. Diese können auch nicht aus der Ferne ausgelesen werden und könne auch keine Zählerstände melden. Eine manuelle Ablesung durch den Kunden oder Messtellenbetreiber ist hier notwendig.
Ein intelligentes Messystem besteht aus zwei Komponenten – 1. Moderne Messstelleneinrichtung (mME) und 2. einem Smart Meter Gateway, das die Kommunikation mit dem Messstellenbetreiber ermöglicht. Hier können dann Zählerstände aus der Ferne abgerufen werden und somit als Ablesung genutzt werden.
Bei diesen Messtellen kann es dazu kommen, dass ihr eine gesonderte Rechnung für den Messstellenbetrieb erhaltet. Der neue Zählertyp bringt für euch immer einen neuen Vertragspartner mit sich – nämliche den sogenannten Messstellenbetreiber. In der Regel ist das der örtliche Netzbetreiber.
Dieser ist als Messtellenbetreiber für den Einbau, Betrieb und die Wartung der Messtelle verantwortlich. Bei Problemen mit dem Stromzähler ist dieser euer richtiger Ansprechpartner.
Wann gibt es eine zusätzliche Rechnung für den neuen Stromzähler?
Grundsätzlich ist es so, dass ihr mit der Entnahme von Strom über den neuen Zähler mit eurem konkludenten Handeln oder durch ausdrückliche Willenserklärung einen Vertrag mit dem Messstellenbetreiber schließt. Als deren Vertragspartner erhaltet ihr dann eine Rechnung für die Nutzung und Wartung des Stromzählers.
Denkbar ist aber auch, dass euer Stromversorger und der Messtellenbetreiber vereinbaren, dass das Messentgelt als Dienstleistung von euch eingefordert wird. In diesem Fall zahlt ihr die Kosten für die Messstelle an euren Stromanbieter, der dieses an den Messstellenbetreiber abführt. Hier bleibt ihr aber weiterhin der Vertragspartner des Messstellenbetreiber – erhaltet aber nur eine Rechnung vom Stromanbieter.
Als weitere Option ist es möglich, dass ihr als Verbraucher euren Stromanbieter bevollmächtigt, die Abwicklung der Zahlung mit dem Messstellenbetreiber zu übernehmen. Auch hier bleibt ihr weiterhin der Vertragspartner – erhaltet aber keine gesonderte Rechnung.
Eine Rechnung erhaltet ihr auch dann, wenn der Messstellenbetreiber gleichsam euer Stromversorger ist. Das ist meist bei Stromtarifen in der Grundversorgung so oder bei weiteren Tarifen der örtlichen Stadtwerke (Grundversorger). In der Grundversorgung ist es so vorgesehen, dass der Stromanbieter euch einen sog. „All-Inclusive-Vertrag“ anbietet. Hier werdet ihr auch nicht durch einen extra Vertrag – Vertragspartner des Messstellenbetreibers.
Bei den bisherigen Ferraris Stromzählern wurde die gesamte Abwicklung durch den Stromanbieter übernommen und in euerem Abschlag mit einkalkuliert.
Wichtig: Ein einmal geschlossener Messstellenvertrag darf euch nicht daran hindern den Stromanbieter zu wechseln.
Vorsicht Stromanbieter-Vergleich!
Bei den gängigen Portalen zum Stromanbieter-Vergleich bieten bislang keine Informationen od. Filtermöglichkeiten zu den möglichen Messstellen-Verträgen. Hier wird der Vergleich, wenn ihr eine moderne Messstelleneinrichtung habt, erschwert. Es ist ein Blick in die AGB des Stromanbieter notwendig, um einen guten Vergleich vorzunehmen.
Was kostet euch der Messstellenbetrieb?
Die Kosten für den Betrieb sind gesetzlich gedeckelt und betragen für moderne Messeinrichtungen max. 20 EUR – Für intelligente Messsysteme (Smart Meter)
(Quellen: Verbraucherzentralen u. Bundesnetzagentur)
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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