Recklinghausen-Suderwich. Die Vorzüge der Privaten Krankenversicherung (PKV) erschöpfen sich nicht nur darin, dass du als Versicherte:r rascher einen Arzttermin oder eine Chefarztbehandlung bekommst. Wir haben dazu Näheres im Beitrag vom 4. Juli 2024 ausgeführt.
Ein Risiko trägst du jedoch als privat Versicherter: was wenn die PKV-Prämie für dich nicht mehr bezahlbar ist?
Durch die Presse ging kürzlich das Schicksal des Schauspielers Heinz Hoenig, der eine kostspielige Operation benötigte, aber keine Krankenversicherung hatte.
Der „Bundesverband Anonymer Behandlungsschein und Clearingstellen für Menschen ohne Krankenversicherung“ schätzt, dass mehr als 500.000 Menschen keine Krankensicherung haben, weil sie sich die Beiträge nicht leisten können. Von dort hört man: Einer der häufigsten Gründe dafür sind Beitragsschulden bei der PKV oder der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Wer seine Beiträge nicht zahlen kann, landet bei den Privaten im Notlagentarif, der nur noch Grundleistungen abdeckt.
Auch bei den Kassen ruhen Leistungen
Bei den gesetzlichen Krankenkassen ruhen die Leistungen irgendwann auch. Wer dann nicht mit seiner Krankenkasse Lösungen sucht, kann seinen Versicherungsschutz ganz verlieren. Die Kassen dürfen die Versicherung kündigen, wenn sich über mehr als sechs Monate kein Kontakt zum Versicherten herstellen lässt.
Bevor sich also Beitragsrückstände bei der Krankenkasse auftürmen, muss man handeln.
Hier erklären wir Lösungen in der PKV in den drei Formen des „Sozialtarifs“: Standard-, Basis- und Notlagentarif.
Im Jahr 2022 waren in Deutschland etwa 171.000 Menschen so versichert.
Mit Standard- und Basistarif hat man einen vollständigen Versicherungsschutz, bei dem die Leistungen denen in der GKV entsprechen.
Der Notlagentarif ist nur etwas für zeitlich begrenzte finanzielle Engpässe. In 2023 haben ca. 87.000 Versicherte diesen Tarif nutzen müssen.
(1) Standardtarif
Vor allem Rentnerinnen und Rentner kommen in die Situation, dass ihre Einkünfte nicht mehr ausreichen, um die Prämien für die PKV zu zahlen. Sie sollten rechtzeitig in den Standardtarif wechseln.
Für Beamte gibt es Tarifvarianten, je nach Umfang des benötigten Versicherungsschutzes und nach Höhe des Beihilfeanspruchs.
Alle privaten Krankenversicherer müssen den brancheneinheitlichen Standardtarif anbieten.
(a) Den Standardtarif kannst du nutzen, wenn du …
(b) Beitragshöhe
Es gilt derzeit (2024) ein Höchstbeitrag von monatlich 755,56 €. Der ist abgeleitet aus dem allgemeinen GKV-Beitragssatz vom 1. Januar des Vorjahres und der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze.
Aber: In den meisten Fällen gilt ein niedrigerer Beitragssatz. Durchschnittlich zahlen langjährig PKV-Versicherte im Standardtarif zur Zeit etwa 400 € monatlich.
Ehepaare bezahlen maximal 150 Prozent des Höchstbeitrags (das sind 1.133,32 €). Dann darf ihr jährliches Gesamteinkommen jedoch nicht über 62.100 € brutto liegen.
(c) Leistungen
Im Standardtarif sind die Leistungen vergleichbar mit denen der GKV, wenn auch nicht in allen Punkten identisch. Zum Beispiel gibt es Abstriche bei Kuren oder Psychotherapie. Deine PKV gibt dir auf Wunsch dazu eine Übersicht. Eine Gegenüberstellung findest du auch auf der Seite https://t1p.de/dcvcn.
(d) Tarifwechsel
Ein Wechsel aus dem Standardtarif in einen anderen Tarif beim gleichen Anbieter ist zwar grundsätzlich möglich, aber nur selten sinnvoll. Bei Vorerkrankungen musst du mit Risikoaufschlägen für Mehrleistungen rechnen. Oder diese werden vom Schutz ausgeschlossen. Da Ärzte im PKV-Normaltarif höhere Honorare abrechnen dürfen, solltest du auf eine entsprechende Erstattung nicht verzichten.
(2) Basistarif
Der Basistarif ist eine Lösung, wenn du gar keine Krankenversicherung hast oder von Unterstützung durch Sozialhilfe lebst. Auch hier gibt es für Beamte diverse Varianten, immer abhängig vom Beihilfeanspruch.
(a) Diesen Tarif kannst du in deiner bisherigen Kasse nutzen, wenn du …
(b) bei Neuversicherung in der PKV steht der Basistarif offen für …
(c) Beitrag
Ab 21 maximal 843,52 € monatlich (Wert für 2024), entsprechend dem Höchstbeitrag der GKV, inklusive des durchschnittlichen Zusatzbeitrags. Das ist dann auch für die Meisten im Basistarif fällig. Wenn du von Sozialhilfe lebst, gilt der halbe Beitrag.
Risikozuschläge wegen Vorerkrankungen gibt es im Basistarif nicht.
(d) Leistungen
Die Leistungen entsprechen im Wesentlichen denen in der GKV. Einzelheiten siehe
https://t1p.de/815cx
(e) Tarifwechsel
Bist du wegen Hilfebedürftigkeit nach dem 15.03.2020 in den Basistarif gewechselt, kannst du ohne Gesundheitsprüfung in den früheren Tarif zurück – aber nur, wenn die Hilfebedürftigkeit binnen zwei Jahren endet.
In allen anderen Fällen können Versicherer eine Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge für die Mehrleistungen im alten Tarif verlangen.
Das ist vermeidbar, wenn du Mehrleistungen vom Versicherungsschutz ausschließt.
Auf die höhere Erstattung von Arzthonoraren solltest du nicht verzichten.
(3) Notlagentarif
Der Notlagentarif ist bei allen privaten Krankenversicherern gleich.Für diesen Tarif kann ein Versicherter sich nicht selbst entscheiden. Dorthin kommt man automatisch wenn mehrere Monatsbeiträge rückständig sind.
Der Notlagentarif ist keine Dauerlösung, weil der alte Tarif bei der Rückkehr umso teurer wird, je länger jemand im Notlagentarif war.
Sozialhilfebezieher kommen nicht in den Notlagentarif. Ist jemand schon in diesem Tarif wenn Sozialhilfebedürftigkeit eintritt, endet in diesem Augenblick der Notlagentarif.
(a) Beitrag
Durchschnittlich derzeit 120 bis 150 € monatlich. Risikozuschläge wegen Vorerkrankungen werden nicht erhoben.
(b) Leistungen
Abgesichert ist bei Erwachsenen nur eine akute Notfallversorgung, die Behandlung von Schmerzzuständen und akuten Erkrankungen sowie eine notwendige Dauerbehandlung bei chronischen Krankheiten.
Vorsorgeuntersuchungen, Psychotherapie oder Zahnersatz werden nicht bezahlt.
Eine Tabelle der Leistungen findest du unter https://t1p.de/hr03r.
(c) Tarifwechsel
Wenn Versicherte alle rückständigen Beiträge, Säumniszuschläge und Mahnkosten vollständig bezahlt haben, kommen sie ab dem übernächsten Monat automatisch in den ursprünglichen Tarif zurück. Der Beitrag wird dann höher sein als zuvor, weil während der Zeit im Notlagentarif Geld aus der „Alterungsrückstellung“ entnommen wurde und die nun wieder aufgefüllt werden muss.
(d) Vorsorge
Wer absehbar nicht genug Geld hat, um die PKV-Beiträge zu bezahlen, sollte sich zeitig ans Jobcenter oder den Sozialhilfeträger wenden, bevor Schulden auflaufen.
Für Sozialhilfebedürftige bietet der Basistarif oft die passende Lösung. Dessen Leistungen entsprechen fast denen der GKV. Finanzieller Vorteil: der Versicherer kann nur den halben Beitrag nehmen, solange die finanzielle Hilfebedürftigkeit vorliegt oder droht.
Endet die Hilfebedürftigkeit, ist die Wahl des PKV-Basistarif oft nicht sinnvoll. Da liegen die monatlichen Kosten für die meisten beim Höchstbeitrag von 843,52 € (Wert für 2024). Rentner zahlen im Standardtarif meist deutlich weniger.
(4) Generell gilt:
Wer aus einem PKV-Hochleistungstarif kommt, muss Nachteile hinnehmen. Alle drei Sozialtarife bieten keine Chefarztbehandlung im Krankenhaus sowie keine oder begrenzte Leistungen beim Zahnersatz. Eine Versorgungsgarantie gibt es nur bei Praxen mit Kassenzulassung. Die kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen müssen sicherstellen, dass Patient:innen in den Sozialtarifen medizinisch versorgt werden.
Wer keine Praxis findet, kann sich an diese Stellen wenden. Fraglich ist, wie es Standard-, Basis- oder Notlagentarif-Versicherten beim Arzt oder Zahnarzt ergeht und wie die Abrechnung mit dem Versicherer läuft.
(Quelle: www.test.de)
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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