Recklinghausen-Suderwich. In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist vieles anders geregelt als in der gesetzlichen. Hier sind Versicherte nicht Mitglieder einer öffentlichen sozialstaatlichen Einrichtung, sondern sie sind Kund:innen eines privatwirtschaftlichen Unternehmens. Der Schritt in die PKV sollte daher wohl bedacht sein.
Die PKV bietet bessere Leistungen, z.B. im Krankenhaus durch Chefarztbehandlung oder Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer. Beim Zahnersatz gibt es in vielen Tarifen höhere Erstattungen als in der GKV. Das gilt jedoch nicht für alle Leistungen. Bei der Psychotherapie oder bei häuslicher Krankenpflege etwa sind viele ältere PKV-Tarife ungünstiger.
Vor Vertragsabschluss prüfen, ob alle wesentlichen Leistungen berücksichtigt sind. Im Krankheitsfall kann man den Versicherungsschutz meist nicht mehr ausweiten.
Wichtiges in Kürze vorab:
(1.) Beamt:innen in der PKV
Für sie ist die PKV oft preiswerter als die GKV. Der Dienstherr beteiligt sich mit einer „Beihilfe“ an den Behandlungskosten; bei ledigen Bundesbeamt:innen zur Hälfte. Die nicht durch Beihilfe gedeckten Kosten trägt die PKV.
Würde ein Beamter sich gesetzlich krankenversichern, hätte er den gesamten Beitrag selbst zu bezahlen – weil der Bund und die meisten Bundesländer sich nicht an den Beiträgen ihrer Bediensteten beteiligen.
Bei Angestellten ist das anders. Da trägt der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge. In einigen Bundesländern haben neu Verbeamtete ein Wahlrecht. Sie können anstelle der Beihilfe einen Zuschuss zur GKV erhalten.
(2.) Angestellte und Selbständige
Angestellte und Selbstständige haben andere Überlegungen anzustellen. Für Angestellte zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags, egal ob in der PKV oder GKV. Im Rentenalter zahlt der Rentenversicherungsträger den Zuschuss. Aber der deckt nicht mehr die Hälfte sondern nur einen kleinen Teil des Beitrags
Selbstständige müssen den Beitrag immer komplett selbst zahlen. Deshalb kann für sie die GKV vorteilhafter sein – obwohl dort anfangs höheren Beiträge zu zahlen sind. Seit 2019 ist die GKV für gering verdienende Selbstständige wegen niedrigerer Mindestbeiträge günstiger.
Arbeitnehmer und Selbstständige müssen bedenken: In der GKV sind Familienmitglieder ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert.
Bei der PKV zahlt jedes Familienmitglied extra. Das kann teuer werden. Auf der Seite https://www.test.de/Krankenversicherung-Gesetzlich-oder-privat-Eine-Entscheidungshilfe-1132030-0/#id5525309 bietet die Stiftung Warentest eine Checkliste, mit deren Hilfe du ermitteln kannst, ob die GKV oder die PKV für dich vorteilhafter ist.
(3.) Leistungsumfang
Bei Vertragsabschluss ist in der PKV aus einer großen Anzahl von Angeboten zu wählen, welcher Leistungsumfang gewünscht ist, zum Beispiel beim Arzt, im Krankenhaus, beim Zahnarzt oder für Medikamente. Jeder Versicherer bietet unterschiedliche Tarife. Oft können Kunden ihren Versicherungsschutz aus verschiedenen Bausteinen selbst zusammenstellen. Dabei solltest du nicht an den Leistungen sparen. Ein umfassender Versicherungsschutz sollte über dem der GKV liegen. Nach Vertragsschluss kannst du Lücken im Schutz in der Regel nicht nachträglich schließen.
Die Stiftung Finanztest hat in ihrer Printausgabe vom 6. Juli 2022 Angebote verglichen, auch zu finden unter https://www.test.de/Private-Krankenversicherung-Vergleich-4692658-0/.
Bewertet werden Angebote für Angestellte, Selbstständige und Beamte nach ihrem Preis-Leistungs-Verhältnis. Zur Stabilität der Beiträge ist außerdem die Beitragsentwicklung in der Vergangenheit ein wichtiger Indikator. Da die privaten Krankenversicherer seit Ende 2012 nur noch Tarife mit geschlechtsneutral kalkulierten Beiträgen (Unisex-Tarife) verkaufen dürfen und der letzte Test von 2019 war, gibt es per 2022 keine aussagekräftigen Zahlen für die Beitragsentwicklung. Alle geprüften Tarife erfüllen die Mindestanforderungen der Stiftung Warentest. Was die Leistungen angeht, sind Kunden also mit jedem dieser Angebote auf der sicheren Seite.
Bietet der Versicherungsmakler ein anderes Angebot, so findest du auf der Seite https://www.test.de/Private-Krankenversicherung-Alles-was-Sie-wissen-muessen-5353750-2132268/ eine Checkliste zu deiner Entscheidung. Du kannst verschiedene Angebote selbst vergleichen und gefährliche Lücken im Versicherungsschutz vermeiden.
(4.) Gesundheitsfragen
Ob du einen PKV-Vertrag bekommst und wie viel du dafür bezahlen musst, hängt von deinem Gesundheitszustand ab. Im Versicherungsantrag sind diverse Fragen zu deiner Gesundheit zu beantworten. Bei z.B. Diabetes, Krebs oder psychischen Erkrankungen ist eine Ablehnung durch den Versicherer wahrscheinlich. Bei andere Erkrankungen kann der Versicherer Risikozuschläge verlangen oder Leistungen ausschließen.
Du solltest im Antrag keine Krankheiten verschweigen oder verharmlosen. Der Versicherer lässt sich von dir eine Auskunftsvollmacht zur Nachfrage bei deinen Ärzten geben. Waren deine Angaben im Antrag falsch oder unvollständig, kann der Versicherungsschutz wegfallen. Das gilt übrigens auch bei Berufsunfähigkeits-, Unfall- oder Lebensversicherungen.
In einem weiteren Beitrag geben wir Tipps zum Ausfüllen des Versicherungsvertrags.
(5.) Vorsorge für das Alter
Im Alter, nach Eintritt in den Ruhestand, sinken i.d.R. die Einkünfte. Anders die Beiträge zur PKV. Du musst davon ausgehen, dass die sich vom Abschluss des Vertrags bis zum Eintritt in die Rente mindestens verdreifachen und auch danach noch weiter steigen.
Eine Möglichkeit der Vorsorge bieten die Krankenversicherer selbst an: Beitragsentlastungstarife sollen den Beitragsanstieg im Alter abmildern.
Die Konditionen der einzelnen Anbieter solltest du kritisch prüfen. Auch dazu gibt die Stiftung Warentest im Vergleich der Beitragsentlastungstarife Hinweise: https://www.test.de/Private-Krankenversicherung-So-vermeiden-Sie-hohe-Beitraege-im-Alter-5218186-0/.
Zur Sicherheit sollten Angestellte und Selbstständige gleich beim Einstieg in die private Krankenversicherung beginnen, regelmäßig Geld ansparen und verzinslich anlegen. Die Ansparung werden im Alter benötigt, um die hohen Beiträge der PKV tragen zu können.
Beamte sind ebenso von den steigenden Beiträgen betroffen, sie werden aber im Ruhestand deutlich durch eine höhere Beihilfe entlastet:
Beamte bekommen ihre Krankheitskosten ja von zwei Seiten erstattet: Zum einen erhalten sie Beihilfe vom Dienstherrn, zum anderen übernimmt ihr privater Krankenversicherer einen Teil der Kosten. Die Beihilfe fällt für Bundesbeamte und in einzelnen Bundesländern unterschiedlich aus. Sie kann auch gekürzt werden. Nicht in allen Bundesländern haben Beamt:innen z.B. Anspruch auf Chefarztbehandlung im Krankenhaus.
Heilpraktikerbehandlungskosten sind nicht überall beihilfefähig.
Oft bleiben Beamt:innen auch beim Zahnarzt auf einem erheblichen Teil der Labor- und Materialkosten für Zahnersatz sitzen.
Für solche Fälle können Beamte mit einem Beihilfeergänzungstarif vorsorgen, der den gleichen Zweck erfüllt wie Zusatzversicherungen für Kassenpatienten. Kunden können den Ergänzungstarif immer nur bei dem Krankenversicherer abschließen, bei dem sie auch den Hauptvertrag haben. Einen Vergleich von Beihilfeergänzungstarifen bietet die Stiftung Warentest unter https://www.test.de/Private-Krankenversicherung-So-vermeiden-Sie-hohe-Beitraege-im-Alter-5218186-0/.
(6.) Menschen ohne Krankenversicherung
Eigentlich sollte es nicht passieren, dass Menschen in Deutschland ohne Absicherung für den Krankheitsfall sind. Dennoch kommen solche Fälle vor.
Menschen ohne Krankenversicherung, die zuletzt privat krankenversichert waren und von der GKV nicht aufgenommen werden, haben Anspruch auf Aufnahme in den Basistarif der PKV. Der steht allen Kundinnen und Kunden offen, auch wenn sie schon alt und krank sind. Die Leistungen im Basistarif sind bei allen Versicherern gleich und entsprechen ungefähr denen der GKV. Der Beitrag ist auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt. Zu diesem Thema führen wir in einem späteren Beitrag aus.
In den folgenden Beiträgen geht es zunächst um die gesetzliche Krankenversicherung. Das berührt vermutlich die Mehrzahl unserer Leser. Zur PKV erscheinen später weitere Artikel.
(Quelle: Stiftung Warentest)
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