Recklinghausen-Suderwich. Mit diesem Beitrag eröffnen wir eine neue Serie in der Rubrik Alltagstipps/Wissenswertes. Wir schreiben über alles, was mit der Krankenversicherung zu tun hat. Zunächst das Grundsätzliche.
Krankenkasse: Pflichtversichert, freiwillig oder privat?
Das Wesentliche vorab:
1. Pflichtversicherung
Es gibt zwei Pflichtformen: Krankenversicherung (KV) und Pflegeversicherung (PV).
Als Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen bis zu 69.300 € brutto (monatlich 5.775 €) werden automatisch gesetzlich krankenversichert. Das gilt 2024 und wird jährlich angepasst.
Für Menschen, die vor dem 1. Januar 2003 privat krankenversichert waren, gilt die „besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze“ von 62.100 € brutto (Wert für 2024).
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Arbeitgeber und Beschäftigte zu gleichen Teilen.
Das gilt auch für die Pflegepflichtversicherung, für die zurzeit ein Gesamtbeitrag von 3,4 % des Bruttoeinkommens zu leisten ist. Beitragszahler ab 23 Jahren und ohne Kinder müssen den Kinderlosenzuschlag leisten und liegen dann bei 4,0 % ihres Bruttos (2024).
Aufgrund steigender Pflegekosten ist mit steigenden Beiträgen zu rechnen.
Versicherte können eine zugelassene gesetzliche Kasse frei wählen und haben Anspruch auf die generell für alle Kassen festgelegten gültigen Leistungen. Bei der Suche nach einer passende Kasse achte darauf, welche Serviceleistungen und Extras die Krankenkasse bietet.
2. Freiwillig Versicherte
Wenn dein Verdienst die unter 1. genannten Grenzen übersteigt, hast du mehr Wahlfreiheit. Du kannst dich in freier Auswahl bei einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) oder bei einer der privaten Krankenkassen (PKV) versichern.
Bleibst du in der GKV, giltst du fortan als „freiwillig versichert“. Du zahlst dann die Beiträge nicht nur von deinem Verdienst, sondern anteilig auch auf sonstige Einkünfte.
Auch Geringverdiener können freiwillig versichert sein, zum Beispiel Rentner oder Familienangehörige, die die Voraussetzungen für eine Pflichtversicherung nicht mehr erfüllen.
Der Nachteil: in der freiwilligen Versicherung musst du meist höhere Beiträge zahlen als in der Pflichtversicherung. Freiwillig Versicherte sollten deshalb bei jeder Änderung ihrer persönlichen Lebenssituation prüfen, ob und zu welchen Bedingungen sie in die günstigere Pflichtversicherung wechseln können.
Details zur freiwilligen Krankenversicherung besprechen wir in einer weiteren Folge dieser Reihe.
3. Privatversicherte
Gutverdiener und Selbstständige können sich statt gesetzlich auch privat krankenversichern. Sie profitieren zunächst von günstigen Beiträgen.
Nachteile:
In der Zeit der privaten Krankenversicherung solltest du darum von Anfang an Geld für die kontinuierlichen Beitragssteigerungen beiseitelegen. In unserer Beratungspraxis hatten wir immer wieder Fälle, bei denen durch veränderte Einkommensverhältnisse irgendwann die Prämien nicht mehr aufzubringen waren. Das betraf vor allem Selbständige. Wenn man dann nicht mehr in die GKV wechseln kann, kann es problematisch werden. Mehr dazu in einem späteren Beitrag.
Bist du in der GKV, kann sich der Zahlbeitrag zwar auch verändern. Der hängt jedoch bei der Berechnungsgrundlage im Gegensatz zur PKV von der Höhe deines Einkommens und nicht etwa von gestiegenen Ausgaben ab. Das ist ganz gravierend, wenn Selbständige aufgrund gescheiterter eigener Altersvorsorge später einmal von einer kleinen Rente leben müssen.
4. Besonderheit bei Ehepaaren
In allen Formen gesetzlich normierter Partnerschaft ist bei der Auswahl von GKV oder PKV oft die Beitragshöhe entscheidend.
Sind beide in der GKV, richten sich die monatlichen Zahlungen nach den jeweiligen eigenen Einnahmen.
Ist Einer jedoch freiwillig gesetzlich und der Andere privat versichert, kann die GKV das Einkommen des privat Abgesicherten zur Beitragsberechnung des gesetzlich Versicherten heranziehen. Für Kinder können Freibeträge geltend gemacht werden.
5. Besonderheit bei Familien
In der GKV können Partner und Kinder beitragsfrei über das zahlende Mitglied mitversichert werden – solange das eigene Einkommen des Familienmitglieds unter den jeweils aktuell geltenden Verdienstgrenzen liegen.
Im Jahr 2024 sind das 505 € monatlich. Zu solchen Einkommen zählen:
Nicht regelmäßige Einkünfte in einem Kalenderjahr werden dabei auf 12 Monate umgelegt. Unberücksichtigt bleiben Werbungskosten, lohnsteuerfreie Zulagen (z.B. auch die mögliche Inflationsausgleichsprämie), Abschreibungen, Sparerpauschbeträge, Eltern-, Kinder- und Wohngeld, BAföG sowie Beträge für Kindererziehungszeiten bei Renten.
Außerdem sind in dieser Zusammenhang unschädlich …
Diese Bestimmungen gelten auch für Rentner, die nicht pflichtversichert sind.
5. Besonderheiten bei Rentnern
Wenn du eine Rente beziehst und zu 90 Prozent in der zweiten Hälfte deines Erwerbslebens gesetzlich versichert warst, wirst du bei deiner GKV als Pflichtversicherter geführt.
Dabei werden seit August 2017 für jedes Kind pauschal drei Jahre Versicherungszeit mehr angerechnet. Die Neuregelung gilt auch für alle, die schon in Rente sind. Versicherte, die in Rente gehen oder sind, sollten unbedingt ihren Status von ihrer Kasse prüfen und gegebenenfalls zu ihrem Vorteil ändern lassen.
Mehr dazu in einem späteren Beitrag „Krankenversicherung für Rentner“.
Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/krankenkasse-pflichtversichert-freiwillig-oder-privat-29354)
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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