Recklinghausen-Suderwich. DSGVO oder Datenschutzgrundverordnung sind Begriffe, welche uns seit 2018 in unserem Alltag nahezu täglich begegnen. Aber was verbirgt sich hinter dieser DSGVO? Das klären wir in zwei Teilen unserer kleinen Miniserie auf. Heute Teil 1.
Am 25. Mai 2018 ist die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, in der gesamten EU in Kraft getreten. Dies bedeutet nicht, dass es nicht vorher schon Rechtsordnungen zum Datenschutz in der EU gegeben hat – jedoch waren die Mitgliedsstaaten unterschiedlich streng dabei.
In Deutschland gab es z.B. bereits das recht strenge Bundesdatenschutzgesetz, welches nun seit 2018 durch die DSGVO ergänzt ist. Firmen wurde durch die einheitliche EU-Regelung die Möglichkeit genommen, bei Geschäften mit Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU, sich die Regeln eines Landes zu eigen zu machen, in dem die niedrigsten Datenschutzregelungen gelten.
Was bedeutet dies für euch als Verbraucher?
Die Rechte von uns Verbrauchern wurden mit der DSGVO deutlich gestärkt. So bestehen seit dem Inkrafttreten der Verordnung weitereichende Rechte für uns Verbraucher, welche wiederum mit klaren Verpflichtungen für Unternehmen verbunden sind.
Zunächst sind Firmen, welche Waren oder Dienstleistungen innerhalb der EU anbieten oder das Verhalten von uns Verbrauchern in der EU beobachten dazu verpflichtet, den Verbraucher über das Erheben von sogenannten „Personenbezogenen Daten“ und deren Verarbeitung zu informieren. Dies kennen wir z.B. dann, wenn wir in einer neuen Arztpraxis aufgenommen werden oder wenn wir das Auto in die Werkstatt bringen. Überall dort, wo Daten erhoben, verarbeitet und/oder gespeichert werden, müssen wir in der Regel eine Datenschutzerklärung unterzeichnen. Mit dieser stimmen wir der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung unserer Daten zu.
Im Rahmen dieser Datenschutzerklärung ist der Vertragspartner ebenfalls dazu verpflichtet, uns den Zweck der Datenerhebung und unsere Rechte aus der DSGVO mitzuteilen. Aber welche Rechte habe ich als Verbraucher?
1. Recht auf Auskunft und Kopie der Daten
Wie schon in den vorherigen Rechtslagen, habt ihr das Recht auf Auskunft über die von euch erhobenen und verarbeiteten Daten. Neu ist, dass auf eurer Verlangen hin die Unternehmen die Pflicht besitzen, euch eine Datenkopie eurer Daten kostenfrei in einer präzisen, transparenten, verständlichen und leicht zugänglichen Form und in einer klaren und einfachen Sprache auszuhändigen.
Hierzu gehört sowohl die Information über die Speicherdauer und der Zweck der Speicherung. Dieses Auskunftsrecht ist für euch von großer Bedeutung, denn aufgrund dieser Informationen habt ihr erst die Möglichkeit, weitere Verbraucherrechte nach der DGVO geltend zu machen. Dazu gehört u.a. das Recht auf Löschung oder Berichtigung.
Wichtig: Ihr könnt euer Recht auf Auskunft und Datenkopie formlos und ohne Begründung bei den Unternehmen geltend machen.
2. Was sind „personenbezogene Daten“?
Einfach gesagt sind personenbezogene Daten alle Daten, welche einen Rückschluss auf eine Person ermöglichen. In einer eher juristischen Sprache heißt es: „Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.“ Dazu gehören zum Beispiel:
3. Recht auf Löschung bzw. Recht auf Vergessenwerden
Unternehmen müssen, unter bestimmten Voraussetzungen, Daten löschen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden oder diese für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt werden. Auch wenn ihr eure Einwilligung widerrufen habt oder gegen die Verarbeitung Widerspruch eingelegt habt, müssen Unternehmen diese löschen.
Insbesondere wird das Recht von Kindern durch die neue Verordnung gestärkt. Diese können im späteren Jugendalter oder sogar als Erwachsener noch die Löschung der zu Kindheitszeiten erhobenen Daten verlangen. Die Verordnung würdigt damit, dass Kinder im Kindesalter noch nicht die verbunden Gefahren der Datenverarbeitung abschätzen können.
Außerdem wird das Recht auf Vergessenwerden dadurch gestärkt, dass Unternehmen bei eurem Wunsch auf Löschung, nicht nur die Daten und Links auf Ihren Internetseiten löschen müssen, sondern auch eine Informationspflicht (im Rahmen Ihrer Möglichkeiten) gegenüber Dritten haben, welche. die personenbezogenen Daten ebenfalls nutzen.
Euer Recht auf Löschung kann jedoch durch das Recht auf Meinungsfreiheit oder Information eingeschränkt werden.
4. Widerspruchsrecht
Ihr habt jederzeit das Recht, der Datenverarbeitung kostenlos zu widersprechen. Sofern eure Daten für Direktwerbung und somit für eine Profilbildung genutzt, dürfen diese Daten dann nicht mehr weiterverwendet werden. Dieser Widerspruch muss auch nicht begründet werden. Ihr habt auch die Möglichkeit zusätzlich die Sperrung eurer Daten verlangen. Dies ist dann sinnvoller als die Löschung eurer Daten, weil der Werbetreibende ansonsten eure Daten erneut erheben kann (z.B. über Adresshändler).
Sofern der Zweck der Datenverarbeitung ein anderer als die Direktwerbung ist, so muss der Widerspruch durch euch plausibel begründet werden. Es könnte sein, dass das Unternehmen die Daten trotz des Widerspruches weiterverarbeitet werden darf. Das hängt dann im Einzelfall davon ab, ob die Daten verarbeitet werden um z.B. Rechtsansprüche geltend zu machen, diese auszuüben oder zu verteidigen.
Im zweiten Teil zur DSGVO, welcher morgen erscheint, informieren wir euch über die weiteren Rechte aus der DSGVO und über Formen und Fristen.
(Quelle: www.verbraucherzentrale.de)
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