Recklinghausen-Suderwich. Zu diesem Stichwort hatten wir schon in einigen Beiträgen Ausführungen gemacht. Hier nun eine umfangreiche Darstellung zu diesem Begriff. Es geht darum sich zuhause bei Alltagsaufgaben helfen zu lassen. Dazu solltest du verschiedene Anbieter vergleichen und detaillierte Angebote einholen, bevor du dich bindest. Was ist bei Gespräch und Vertrag mit einem Dienstleister wichtig und was ist bei der Rechnung zu beachten?
1. Das Wesentliche kurz gefasst
2. Welche Hilfe benötigst du?
3. Wo findest du den passenden Dienstleister?
Frag doch mal im Bekanntenkreis. Vielleicht sucht da jemand eine zusätzliche Verdienstmöglichkeit? Oder jemand kennt eine:n Solchen?
Gibt es in deinem Viertel, in deiner Stadt eine „Nachbarschaftshilfe“?
Im Internet findest du unter diesem und den weiteren Stichworten „Alltagshilfe“ oder „Alltagshelfer“ Anlaufstellen, die vermittelnd tätig werden.
Der Pflegestützpunkt in deiner Stadt (suche im Internet nach diesem Stichwort + Namen deiner Stadt) oder die Pflegekasse helfen bei der Suche.
Wenn du einen Anbieter – oder auch mehrere – gefunden hast, bitte um ein Erstgespräch.
4. Das Erstgespräch mit einem Anbieter
Zunächst: du solltest eine Vertrauensperson bitten, an dem Gespräch teilzunehmen. Mit ihr kannst du schon vorab die Gesprächsinhalte festlegen, die vorgebracht werden sollen.
Im Gespräch mit dem Dienstleister beschreibe deine individuellen Vorstellungen und Wünsche so genau wie möglich. Genügt es dir, wenn deine Fenster einmal im Jahr geputzt werden oder möchtest du das einmal monatlich gemacht haben? Kaufst dein Brot immer bei einem bestimmten Bäcker? Hast du Allergien? Das sind nur einige Beispiele von vielen, die vielleicht für dich wichtig sind.
Lass dir sagen, wie man reagiert, wenn du mit der zugeteilten Kraft nicht zufrieden sein solltest oder wenn diese verhindert ist. Gibt es dann einen Ersatz?
Lass dir die Qualifikationen der Mitarbeitenden nennen und frage, zu welchen Bedingungen sie arbeiten. Sind es z.B. Minijobber:innen, Zeitarbeiter:innen oder Festangestellte mit gesetzlichem Mindestlohn?
Solche Fragen machen einem Anbieter deutlich, dass und welche Erwartungen an seine Leistungen gestellt werden.
Wie sehen die Zahlungsmodalitäten aus?
Ein Erstgespräch ist immer kostenlos und unverbindlich, selbst wenn der Anbieter mehrere Stunden bei dir war. Du bist dadurch nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen, direkt zu unterschreiben oder mehr Leistungen in Anspruch zu nehmen als von dir gewollt.
5. Der Dienstleistungsvertrag
Wenn du aus dem Gespräch (besser noch: aus den Gesprächen mit anderen Anbietern) ein gutes Gefühl hast, lass dir ein schriftliches Angebot mit konkreten Kostenangaben geben.
Frage dabei auch nach einem Mustervertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. So kannst du in Ruhe prüfen und vergleichen.
Hast du deine Wahl getroffen, bitte um einen schriftlichen Vertrag, in dem die gewünschten Leistungen verbindlich geregelt sein müssen. Da muss eindeutig stehen, wie oft, in welchem Umfang und auf welche Art eine Leistung erbracht wird.
Der Vertrag muss übersichtlich gestaltet, gut lesbar und verständlich sein. Er muss alle besprochenen Aspekte aus dem Angebot enthalten.
Alle Punkte aus dem Gespräch müssen berücksichtigt sein; sonst nachbessern lassen.
Sollten Leistungen aufgenommen sein, die nicht besprochen und von dir nicht gewollt waren, dann muss der Vertrag geändert werden.
Im Vertrag sollte ein:e Ansprechpartner:in genannt sein.
Ein individueller Kostenvoranschlag gehört als Bestandteil oder Anlage zum Vertrag.
Es ist gut, wenn deine Vertrauensperson, die am Gespräch teilnahm, den Vertrag auch sorgfältig prüft.
Unterschreibe nichts, was du nicht voll und ganz verstehst. Hilfe beim Verständnis bieten Pflegestützpunkte und Verbraucherberatungsstellen.
Eine sorgfältige und individuelle Vereinbarung beugt Missverständnissen vor und bietet ggf. Anhaltspunkte für Beanstandungen.
6. Einzelheiten zum Vertrag
a. Kündigung
Bei wichtigen Gründen kannst du fristlos kündigen, z.B. bei Diebstahl oder ungebührlichem Verhalten. Evtl. muss zuvor schriftlich abgemahnt werden.
Für den Anbieter sollte eine Kündigungsfrist von mindestens 4 Wochen gelten. So hast du evtl. ausreichend Zeit zur Suche eines anderen Dienstleisters.
b. Terminabsagen
Was gilt, wenn der Dienstleister den Termin kurzfristig absagt, zum Beispiel wegen Krankheit eines Mitarbeiters? Wird in diesem Fall Ersatz gestellt oder in welchem Zeitrahmen wird der Termin nachgeholt?
c. Haftung
Eine Haftungsbeschränkung auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz solltest du nicht akzeptieren. Auch leichte Fahrlässigkeit muss erfasst sein.
d. Datenschutz
Wird ein Haus- und Wohnungsschlüssel beim Dienstleister aufbewahrt, sollte im Vertrag bestätigt sein, dass die Aufbewahrung ohne Namenszuordnung und Adressangabe erfolgt.
7. Die Rechnung
Die Kosten für die gebuchten Dienstleistungen sollen im Vertrag transparent dargestellt sein: …Nach welchem Abrechnungsmodell wird berechnet?
Zur Prüfung der Rechnung solltest du in deinem eigenen Kalender die Einsätze des Dienstleisters schriftlich festhalten.
Wenn du die Leistungen kürzen oder erweitern möchtest, bestehe darauf, dass der schriftliche Kostenvoranschlag angepasst und von beiden Vertragsparteien unterschrieben wird. So bleiben die vereinbarten Leistungen und die Kosten im Blick.
8. Die Finanzierung
a. Pflegekasse
Was in einem Monat nicht verbraucht wurde, kann zeitlich begrenzt aufgespart werden. Pflegebedürftige Menschen in den Pflegegraden 2 bis 5 können darüber hinaus auch das Pflegegeld und die sogenannte Pflegesachleistung für hauswirtschaftliche Tätigkeiten einsetzen.
(Siehe dazu unseren Beitrag Pflege-Teil-4 und Teil 16 oder setze im Suchfeld auf unserer Website die Stichworte „Entlastungsbetrag“ oder „Entlastungsleistungen“)
b. Krankenkasse
c. Sozialleistung
d. Steuerersparnis
Wer Dritte mit Aufgaben im Haushalt kostenpflichtig beauftragt, kann sich bis zu 20 Prozent der Ausgaben von der Steuer zurückholen. Dabei gilt eine Höchstgrenze von 4.000 € pro Kalenderjahr. Entlastungsbeträge, die du von der Pflegekasse erhalten hast, musst du von den Gesamtaufwendungen abziehen.
Barzahlung erkennt das Finanzamt nicht an. Du musst Rechnungen entweder überweisen oder per Lastschrift bezahlen. Rechnungen sorgfältig aufbewahren und darauf achten, dass die Personalkosten gesondert ausgewiesen sind.
(Siehe dazu unseren Beitrag Pflege-Teil-28, zu finden unter dem Stichwort „Pflegekosten steuerlich geltend machen“.)
Quellen: www.bundesgesundheitsministerium.de / www.verbraucherzentrale.de
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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