Recklinghausen-Suderwich. Ein neues Jahr hat begonnen und der jährliche Mitgliedsbeitrag wird wieder einmal fällig. Am 31. Januar 2024 werden die Einzüge in Gang gesetzt.
Diese Information soll ein großes Dankeschön und eine kleine Erinnerung an all unsere Mitglieder sein: “Vielen Dank, dass ihr mit 12 Euro oder auch mehr unsere Arbeit unterstützt! Und: Bitte meldet euch, wenn sich die Bankdaten geändert haben sollten! Denn sonst bleibt euer wertvoller Beitrag, der so viel Gutes bewirken könnte, in Gebühren für Rücklastschriften stecken und das wäre doch schade!“, so Klaus Bühmann, Leiter der SBW-Geschäftsstelle. Die SEPA-Lastschriften werden gemäß der erteilten Einzugsermächtigung über die Sparkasse Vest Recklinghausen eingezogen. Die Gläubiger-ID des SBW e.V. ist DE19ZZZ00000808219.
Falls Ihr „per Überweisung“ auf eurem Mitgliedsantrag angekreuzt habt, könnt ihr das mit folgender IBAN erledigen: DE23 4265 0150 0030 0702 21
Übrigens: Mitgliedsbeiträge an uns sind steuerlich absetzbar und bis zu einer Höhe von 300 Euro ist keine formale Zuwendungsbescheinigung erforderlich. Es reicht der Einzahlungsbeleg, bzw. der Kontoauszug mit der Lastschrift. Wir vermerken bei dem Bankeinzug die Steuernummer und den steuerbegünstigten Zweck.
Wir sind wegen der Förderung des Wohlfahrtswesens nach dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes Recklinghausen (StNr. 340/5941/2616) vom 18.08.2022 für den Veranlagungszeitraum 2021 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer befreit.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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