Recklinghausen-Suderwich. Mit der heutigen Folge über das Betreute Wohnen setzen wir unsere kleine Reihe, die vor 14 Tagen begonnen hat, fort. Die dort gewählte Nummerierung der Einzelthemen nehmen wir hier ebenfalls auf.
9. Leistungen des Sozialamtes
Wer schon vor dem Einzug in ein Betreutes Wohnen Sozialleistungen bekommt, sollte die Kostenfrage vor Vertragsunterzeichnung mit dem zuständigen Sozialamt klären. Bei angemessenen Kosten im Sinne der Sozialhilfe kann das Amt die Mietkosten und die Grundpauschale übernehmen. Einheitliche Regelungen für die Sozialämter gibt es nicht.
Wer bereits im Betreuten Wohnen lebt, dann aber in finanzielle Schwierigkeiten kommt, weil eigene Einkünfte (zum Beispiel nach Tod des Partners) und angespartes Vermögen nicht mehr ausreichen, kann unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe vom Sozialamt erhalten.
Wichtig – wie immer bei öffentlichen Leistungen – ist zu bedenken, dass Zahlungen erst ab Antragstellung gewährt werden. Den Antrag also rechtzeitig stellen.
10. Leistungen der Pflegeversicherung
Die Pflegekasse gewährt keine Leistungen für Miete und Betreuung im Betreuten Wohnen. Wenn eine Pflegebedürftigkeit vorliegt (siehe unser Thema „Pflegegrad“) können Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes oder eine Wohnraumanpassung finanziert werden.
Dann werden auch die Kosten für den Hausnotruf übernommen.
Eine Barrierefreiheit der Wohnung im Betreuten Wohnen Ist nicht vorgeschrieben. Die Pflegekasse kann einen Zuschuss zur „Verbesserung des Wohnumfelds“ gewähren. (Auch unter diesem Stichwort findest du einen Beitrag von uns.)
11. Leistungen der Krankenversicherung
Die Kosten für eine medizinische Behandlungspflege (z.B. Verbandswechsel, Spritzen von Insulin) übernimmt die Krankenkasse. Sie zahlt auch die Kosten für notwendige Hilfsmittel (wie Rollatoren, Spezialmatratzen zur Vermeidung von Druckgeschwüren u.v.m.. (Siehe dazu unser Beitrag unter dem Suchwort „Hilfsmittel“).
Voraussetzung ist neben dem Antrag eine entsprechende Verordnung des behandelnden Arztes.
12. Gedanken vor dem Umzug in das Betreute Wohnen
Betreutes Wohnen ist für die Menschen eine gute Alternative, die weitgehend selbstständig leben können und nur geringfügige Unterstützung benötigen. Bauliche Gegebenheiten können besser auf die Bedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet sein als die in der bisherigen Wohnung. Außerdem kann im Notfall schnelle Hilfe organisiert werden, was vielen älteren Menschen Sicherheit gibt.
Steht der Entschluss zu einem Umzug aus der bisherigen Wohnung fest, sollte in Ruhe noch einmal bedacht werden, welche Wohnalternative die richtige sein könnte. Bei den meisten Wohnungen des Betreuten Wohnens bestehen lange Wartezeiten. Daher ist es gut, einen Umzug in ein Betreutes Wohnen frühzeitig zu planen.
Abbildungen und Informationen zu den möglichen Einrichtungen finden sich im Internet. Die Besichtigung von mehreren in Frage kommenden Einrichtungen – vielleicht in Begleitung einer Vertrauensperson – und der Abgleich mit den Prospekt-/Internetangaben ist sehr angeraten.
Unbedingt Informationsmaterial über die Anlage, Preise, Miet- und Serviceverträge und die Hausordnung anfordern.
Wer nicht selbst zu einer Besichtigung in der Lage ist, sollte eine Person des Vertrauens beauftragen, sich die Einrichtungen anhand einer persönlichen Checkliste intensiv anzuschauen. Einen weiteren Eindruck vermittelt ein Gespräch mit dem Wohnungsvermieter. Alles in Ruhe zeigen lassen. Fragen zu Wohnung (Größe, Ausstattung, Barrierefreiheit), Kosten und deren Festlegung im Miet-/Kaufvertrag erschöpfend klären. Konkrete Aufnahmebedingungen (Mindestalter, Wohnberechtigungsschein o. a.) nennen lassen.
Mit der Verantwortlichen der Betreuungsträgerschaft Art und Umfang der Serviceleistungen besprechen. Ist die Betreuungskraft qualifiziert, regelmäßig erreichbar? Ist die Person des Gebäudemanagements regelmäßig im Haus und in dringenden Fällen zuverlässig erreichbar? Welche Aufgaben übernimmt sie?
Wie ist der Hausnotruf organisiert (eigenes Personal, extern)? Werden weitere Dienstleistungen (hauswirtschaftlich, pflegerisch) vermittelt?
Gibt es Möglichkeiten der Pflege bei Krankheit und bei dauernder Pflegebedürftigkeit? Welche weiteren Serviceleistungen gibt es? Welche Kosten fallen dafür an?
Ein Gespräch mit der Betreuungskraft und mit anderen Menschen, die dort bereits wohnen, kann sehr hilfreich sein.
Vielleicht gibt es die Möglichkeit, an einer Veranstaltung teilzunehmen. (Teilweise werden in den Hausgemeinschaften div. Freizeittreffen angeboten.)
Wichtig ist, auf die Größe und Ausstattung der Wohnung zu achten. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf das Badezimmer sowie die Küchenausstattung gelegt werden. Entspricht die Wohnung auch ansonsten den eigenen Bedürfnissen? Welche eigenen Möbel passen in die neue Wohnung und können mitgebracht werden? Ist die Anlage eher zentral oder abseits gelegen?
Sind Geschäfte, ärztliches Fachpersonal, Apotheken, öffentliche Verkehrsmittel, Grünanlagen, kulturelle Angebote u. a. gut erreichbar?
Wie sind Zugang, Hauseingang, Flure, Treppen und Aufzüge gestaltet? Welche Gemeinschaftsräume gibt es? Sind sie ansprechend gestaltet und gut erreichbar? Gibt es gut zugängliche Außenflächen oder einen Garten?
Abschließend bleibt festzustellen, dass „Betreutes Wohnen“ eine interessante Alternative zum Aufenthalt im Pflegeheim darstellt. Die Umsetzung eines solchen Vorhabens ist jedoch in Auswahl und Vorbereitung deutlich umfangreicher als die Wahl eines Pflegeheims.
Ein Restrisiko bleibt: Sollte eine weitgehende Pflegebedürftigkeit entstehen, ist unter Umständen ein späterer Umzug in ein Pflegeheim nicht zu vermeiden, nämlich dann, wenn Leistungen des ambulanten Pflegedienstes nicht mehr ausreichen. Das ist leider oft auch bei fortgeschrittener Demenz der Fall.
Eine Aufgabe des Betreuten Wohnens kann sich zudem als notwendig erweisen, wenn bei Eheleuten, die sich dafür entschieden hatten, der Teil verstirbt, der den wesentlichen Teil der Kosten aus seiner Rente getragen hat. Dann reicht die Witwen- oder Witwerrente des oder der Hinterbliebenen evtl. nicht mehr aus, die Kosten des Betreuten Wohnens zu decken. Auch dann sind Veränderungen im Wohnumfeld evtl. nicht auszuschließen.
Quellen: Verbraucherzentrale + Bundesgesundheitsministerium
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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