Recklinghausen-Suderwich. Der Gedanke an die Notwendigkeit, im Alter den persönlichen Wohnbereich aufgeben und sich in einem Pflegeheim in die dortigen Strukturen fügen zu müssen, lässt Manche nach Alternativen suchen. Eine solche ist das „Betreute Wohnen“, manchmal auch „Service-Wohnen“ genannt. Doch was ist das? Zunächst das Wesentliche kurzgefasst:
1. Betreutes Wohnen oder Service-Wohnen – was ist das?
Das Wort „betreut“ bedeutet nicht, dass man bei dieser Wohnform automatisch eine umfangreiche Versorgung und Betreuung hat. Der Begriff „Service-Wohnen“ ist eigentlich immer zutreffender: Man zahlt Miete für eine Wohnung und bucht diverse Service-Leistungen hinzu, die dann auch separat zu bezahlen sind.
Anders als bei einem Heimpflegevertrag gibt es für diese Wohnform keine gesetzlichen Vorgaben. Hinter den beiden Begriffen können sehr unterschiedliche Konzepte stecken.
So z.B. Wohnungen, die einem Pflegeheim angeschlossen sind, oder seniorengerechte Wohnungen in einem normalen Mietshaus (wo evtl. nur ein Hausmeisterdienst geboten wird) oder ein Hotelbetrieb mit Sportangebot, Sauna, Wellness und Reisen im Angebot.
Beim „Service-Wohnen“ kann man ein Appartement mieten oder kaufen. Die zusätzlichen, im Einzelnen kostenpflichtigen Unterstützungsleistungen können sich auf Reinigungsdienst, Gebäudemanagement, Wäsche-Service, Hausnotruf, Vermittlung von Pflegedienst und Hilfe bei Einkauf und Begleitung beziehen.
Die Preise schwanken stark. Es ist sehr angeraten, ein Angebot zu wählen, das auch auf Dauer den eigenen Bedürfnissen gerecht werden kann.
Eine Hilfe bei der Auswahl bieten „Qualitätssiegel“, wie man sie in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg findet: https://kuratorium-nrw.de/ und https://www.kvjs.de/?id=112. (Die Seite für Baden-W. ist allerdings nur bis 2016 gepflegt.)
Manche Wohnanlagen sind auch nach DIN Norm 77800 für Betreutes Wohnen zertifiziert.
Beide oben angesprochenen Wohnformen bieten keine Rundumversorgung. Sie sind somit für Menschen mit fortgeschrittener Pflegebedürftigkeit oder Demenz wenig geeignet.
2. Leistung „Wohnen“
Das „Wohnen“ wird durch Miete oder Kauf einer Wohnung bestimmt. Die örtliche Lage der Wohnung, ihre Größe, der Zuschnitt, die Ausstattung sind sehr verschieden, sollten aber auf jeden Fall den Bedürfnissen älterer Menschen angepasst sein.
Dazu gehört auf jeden Fall Barrierefreiheit (nicht gleichzusetzen mit „barriere-arm!).
Das fängt bei einem stufenlosen Hauszugang an, geht weiter über eine elektrisch aufschwingende Haustür, stufenlosen Zugang zu den Wohnungen in allen Etagen, ausreichend breite Aufzüge, Flure, Türen (für Passage mit Rollstuhl), altersgerechte Ausstattung der Sanitärräume, leicht erreichbare Elektroarmaturen, elektrisch steuerbare Rollladen und – falls zur Mitnutzung vorgesehen – ausreichend breite Zufahrten und Abstellplätze in einer Garage. (Und diese Aufzählung ist noch nicht vollständig. Details dazu in einem künftigen Beitrag in dieser Serie.)
Objekte für diese Wohnform sollten auch ortsnah eine medizinische Versorgung durch Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken bieten.
3. Serviceleistungen
Hier gibt es eine vielfältige Palette an Angeboten. Manchmal ist es nur das „Facility Management“, die Gebäudeverwaltung. In anderen Häusern ist – meist nur tagsüber – eine Ansprechperson erreichbar. Gesunde Menschen kommen damit zurecht. Wer echten Hilfebedarf hat, muss eine Einrichtung suchen, die umfangreichere Unterstützung bietet.
Der Service wird zumeist nach „Grundleistung“ und nach „Wahl- oder Zusatzleistung“ unterschieden.
4. Grundleistungen
Diese werden oft in Pauschpaketen angeboten, natürlich zu unterschiedlichen Preisen. Zu den Grundleistungen sollten gehören …
Sie ist nicht für die persönliche Betreuung da, sondern organisiert bei Bedarf die notwendige Hilfe. Ansprechpersonen sollten nicht nur jederzeit telefonisch erreichbar sein, sondern auch regelmäßig Sprechstunden im Haus anbieten. Diese sollten zumindest einmal in der Woche, besser noch täglich stattfinden. Für den Urlaubs- und Krankheitsfall muss eine Vertretung eingeplant sein.
Die Hilfe durch eine Ansprechperson beschränkt sich auf die Alltagsorganisation der Mieter und Mieterinnen, kann sich aber auch auf Vermittlung von Dienstleistungen beziehen (wie Pflegedienst, „Essen auf Rädern“, Begleitung bei Ausgang, Erledigung von Besorgungen).
Im Angebot kann auch die Hilfe bei behördlichen Fragen stehen.
Die zu vereinbarenden Leistungen sollten sorgfältig auf die Erfüllung des persönlichen Bedarfs abgestellt sein.
Pflegeleistungen erbringt eine Ansprechperson nicht.
Diese Leistung kann innerhalb einer Wohnanlage durch eigenes Personal oder durch einen externen Dienstleister erbracht werden. Hilfe muss an jedem Tag 24 Stunden erreichbar sein. Und das per Funk von jeder Stelle in der Wohnung und in der Wohnanlage.
Der Notruf sollte auch automatisch aktiviert werden, wenn die hilfsbedürftige Person nicht mehr in der Lage ist, den Notrufknopf zu drücken, z.B. nach Sturz oder Ohnmachtsanfall.
kümmert sich um Pflege und Instandhaltung der Gemeinschaftseinrichtungen in der Wohnanlage. Dazu gehören auch Wartung und Reinigung, Pflege der Freiflächen, Winterdienst und Herausstellen der Müllbehälter. Wohlgemerkt: das alles nicht in der Wohnung einzelner Mieter:innen sondern nur bezogen auf die Wohngemeinschaft.
Tätigkeiten des Gebäudemanagements in der Wohnung selbst sind zumeist durch eine Grundpauschale abgedeckt.
Die Mitarbeiter:innen des Gebäudeservice müssen regelmäßige im Haus anwesend und in dringenden Fällen über Mobiltelefon erreichbar sein.
Quellen: Verbraucherzentrale + Bundesgesundheitsministerium
(Das hier behandelte Thema ist so umfangreich, dass wir uns entschlossen haben, es in drei Beiträge zu fassen. „Betreutes Wohnen II“ lesen Sie am nächsten Donnerstag.
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