Recklinghausen-Suderwich. Ein Heimbewohner kann den Pflegevertrag ohne Angabe von Gründen kündigen – ordentlich oder außerordentlich, dann jedoch begründet. Dazu einige Hinweise.
1. Wie geht man vor?
Die Kündigung muss schriftlich vorgenommen werden. Das Schreiben muss bis zum dritten Werktag eines Monats beim Heim eingegangen sein, damit die Kündigung (frühestens) zum Ende des Monats wirksam wird.
Beispiel: Zugang des Schreibens spätestens am 5.10.2023 (1.10. = Sonntag, 3.10. = Feiertag, 5.10. = dritter Werktag) bei Kündigung zum 31.10.2023.
Das ist dann eine juristisch sogenannte „ordentliche“ Kündigung.
Der Zugang des Kündigungsschreibens sollte nachweisbar sein. In diesem Fall empfehle ich persönliche Abgabe bei der Heimverwaltung mit der Bitte, auf einer Kopie des Schreibens den Empfang unter Angabe des Eingangsdatums quittieren zu lassen.
2. Außerordentliche Kündigung
Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Allerdings muss zusätzlich die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar sein.
Das könnte der Fall sein, wenn ein schwerwiegendes Pflegeversäumnis erkannt wurde oder wenn Personal schwer beleidigend, evtl. gar übergriffig aufgetreten ist.
Ob die Bedingungen für eine außerordentliche Kündigung erfüllt sind, ist im Einzelfall zu prüfen. (siehe auch Pflege – Teil 30 – Probleme mit dem Pflegeheim)
Stellt der Patient in den ersten zwei Wochen nach dem Einzug fest, dass es ihm in der Einrichtung nicht gefällt, kann ebenfalls in dieser „Probezeit“ fristlos gekündigt werden.
Die 14-Tage-Frist beginnt erst mit dem Tag zu laufen, an dem der Heimvertrag ausgehändigt wurde. Solange die „vorvertraglichen Informationen“ fehlen (siehe Pflege – Teil 19), besteht das Recht zur fristlosen Kündigung fort.
Nach Erhöhung der Heimkosten besteht ein Sonderkündigungsrecht. (Pflege – Teil 26). Auch die Kündigung aus wichtigem Grund ist schriftlich zu erklären – in diesen Fällen aber unter Angabe der Gründe.
Was zur Auflösung des Heimvertrages im Todesfall zu tun ist, behandeln wir im nächsten Beitrag.
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