Recklinghausen-Suderwich. Eine Alternative zur Heimpflege? Tatsächlich für Tag und Nacht? Eine 24-h-Pflege kann tatsächlich in Anspruch genommen werden – aber nur bei Patienten, die eine ständige Betreuung benötigen! Das sind seltene Fälle. Und die Pflege wird dann nicht von einer Kraft allein geleistet, sondern von mehreren im Schichtdienst.
Bei „24-h-Pfleger:innen“ von Betagten handelt es sich vielmehr um Haushaltshilfen, die zu Pflegende in vielfältiger Weise unterstützen, sicher auch – soweit geschult – in der Gesundheitspflege. Da deutsche Kräfte zu teuer sind, ist es allgemein auch zum Begriff „polnische Pflegekraft“ gekommen. Inzwischen werden auch Hilfen aus dem übrigen Osteuropa beschäftigt. Die meisten Mittel- und Osteuropäerinnen, die hier ältere Menschen betreuen, sind keine examinierten Pflegekräfte, sondern vielmehr Betreuungspersonen.
Übrigens: der Begriff „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ (BihG) ist angemessener.
Das Wesentliche in je einem Satz:
Eigenständige Anstellung einer ausländischen Hilfskraft
Aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit darf man in Deutschland EU-Bürger:innen ohne behördliche Erlaubnis anstellen. Das gilt auch für Menschen aus Island, Liechtenstein und Norwegen. Menschen aus der Türkei können zunächst nur begrenzt in Deutschland arbeiten, später jedoch ohne zeitliche Einschränkung.
Es gelten diese Bedingungen:
Die „entsandte Hilfskraft“
Checkliste für Auswahl Vermittlungsagentur
Selbständige ausländische Haushaltshilfe
Vorsicht! Hier droht ein ständiges Risiko von Scheinselbständigkeit. Wird das offenkundig, können sich erheblich Nachforderungen seitens der Sozialversicherung ergeben. Unbedingt Nachweise geben lassen und für die eigenen Unterlagen kopieren. Hier ist Gefahr von Ausbeutung der Arbeitskraft besonders hoch.
Die „europäische Haushaltshilfe“
Die Zentrale Arbeitsvermittlungsstelle der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) vermittelt „Europäische Haushaltshilfen“. Das sind meist osteuropäische Menschen, die in Westeuropa inklusive Kost und Logis angestellt werden.
Leistungsbedingungen
Vorteil für Gepflegte und Angehörige
Medizinische Behandlungspflege (z.B. Blutdruckmessen, Kompressionstrümpfe an- und ausziehen, Spritzen setzen) wird von Haushaltshilfen nicht geleistet. Sie wird vom Arzt verordnet, vom ambulanten Pflegedienst durchgeführt und ist eine Krankenkassenleistung.
Menschenhandel / Ausbeutung
Die „Betreuung in häuslicher Gemeinschaft“ kann für Gepflegte und ihre Angehörigen eine sehr gute Lösung und Entlastung sein. Man darf aber nicht übersehen, dass gerade die osteuropäischen Haushaltshilfen aus purer Not zu uns kommen und dabei in der Fremde das Getrenntsein von Familie und Freund:innen hinnehmen müssen.
In der Praxis werden die gesetzlich normierten Arbeitszeiten nicht selten ausgedehnt. Dann steht der Hilfe eine Vergütung der tatsächlich geleisteten Stunden zu. Als Arbeitzeit gelten die Stunden, die die Arbeitskraft im Haushalt verbringen muss, um jederzeit aktiv werden zu können, sobald die betreute Person das wünscht oder braucht. Verträge, die das nicht berücksichtigen, sind illegal.
Die meisten der geschätzt 150.000 bis 800.000 mittel- und osteuropäischen Frauen, die in Deutschland als Haushaltshilfe arbeiten, können von legalen Arbeitsbedingungen nur träumen. Oft wird ausgenutzt, dass sie die Sprache nur schlecht beherrschen, ihre Rechte nicht kennen oder im Heimatland in einer sehr prekären finanziellen Situation leben. Vielen Menschen in Deutschland ist dabei nicht bewusst, dass eine derartige Tätigkeit im Privathaushalt die Tatbestandsvoraussetzungen von Menschenhandel erfüllen kann.
Menschenhandel schadet zunächst den Opfern. Doch Menschenhandel und Ausbeutung schaden auch der Gesellschaft, indem Menschen und ihre Tätigkeit entwertet werden. Bei der Betreuung von Pflegebedürftigen wird besonders deutlich, dass sich die Entwertung von Arbeit nicht von der Entwertung von Menschen trennen lässt.
Die gepflegte Person sollte dafür sorgen, dass die Haushaltshilfe durch Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes (auf Kosten der Krankenkasse!) unterstützt und entlastet wird.
Um Konflikte mit dem Arbeitsrecht zu vermeiden, sollte ein Nachweis über die jeweils geleisteten Stunden geführt werden.
Auch von „Selbständigen“ darf nicht erwartet werden, dass sie rund um die Uhr deutlich unter dem Mindestlohn arbeiten. Das ist sittenwidrig und Ausbeutung. (Quelle zu diesem Absatz: Caritas „Haushaltshilfe legal beschäftigen“)
Das Thema „24-h.Pflegekraft“ ist anspruchsvoll. Eine Beratung durch Caritas oder Diakonie wird dringend angeraten.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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