Recklinghausen-Suderwich. Angebote von ambulanten Pflegediensten gibt es viele – doch, welche Hilfe wird tatsächlich benötigt für Betreuung, Pflege, Haushalt? Hier einige Ratschläge der Verbraucherzentrale.
Das Wesentliche vorab:
Checkliste zur Entscheidung
a) Mit der örtlichen Beratungsstelle (zu erfahren bei der Krankenkasse) zunächst klären, welche Möglichkeiten der Unterstützung bestehen und Abgleich mit dem eigenen Bedarf.
b) Was können / wollen Angehörige leisten und wofür wird der Pflegedienst benötigt?
c) Mit der Pflegekasse abstimmen, welche Leistungen verfügbar sind und in welche Höhe die Kasse Kosten übernimmt.
d) Bietet ein angefragter Pflegedienst alle notwendigen Leistungen, evtl. in Kooperation mit anderen Dienstleistern? Können individuelle Bedarf gedeckt werden, z.B. bei der Beatmung von Patienten oder bei der Versorgung von Kindern?
e) Ein Vergleich mehrerer Pflegedienste ist unbedingt angeraten – auch mit Blick auf die Preisgestaltung.
f) Pflegedienste aus der engeren Wahl sollten bei einem Hausbesuch möglichst kostenfrei ausführlich ihre Leistungen erklären.
g) Gibt es bestimmte Anforderungen? Dann sollten diese zuvor schriftlich definiert werden, z.B. der Wunsch nach fester Pflegekraftbeziehung (kein ständiger Personalwechsel), Leistungen zu bestimmten, vereinbarten Zeiten, Nichtraucherpflegekraft.
h) Welche Leistungen werden von ausgebildeten Fachkräften erbracht, welche von Hilfskräften?
i) Wer ist die Kontaktperson bei Wünschen und Beschwerden?
j) Ein schriftliches konkretes Leistungsangebot nebst Kostenvoranschlag sollte selbstverständlich sein.
k) Was davon zahlt die Pflegekasse? Was muss aus eigenen Mitteln vergütet werden?
l) Wie läuft das Abrechnungsverfahren?
m) Ein Pflegevertrag muss schriftlich fixiert sein – mit Angaben zu konkreten Leistungen, wann, wie oft und zu welchem Preis.
n) Mündlich getroffene Vereinbarungen gehören in den Pflegevertrag.
o) Für die Möglichkeit der Kündigung des Vertrages durch den Pflegedienst sollte eine möglichst ausreichende Frist zur Suche eines Nachfolgedienstleisters vereinbart sein.
p) Die pflegebedürftige Person muss den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen können, wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist.
q) Die zu pflegende Person erhält unmittelbar nach Unterzeichnung des Vertrages eine Ausfertigung.
Gibt es im Verlauf der Pflege Probleme, sollten diese umgehend offen angesprochen werden.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
Mit Hilfe einiger zusätzlicher Dienste können wir mehr Funktionen (z.B. YouTube-Video-Vorschau) anbieten. Sie können Ihre Zustimmung später jederzeit ändern oder zurückziehen.
Diese Internetseite verwendet notwendige Cookies, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Jeder Nutzer entscheidet selbst, welche zusätzlichen Dienste genutzt werden sollen. Die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden.
Nachfolgend lassen sich Dienste anpassen, die auf dieser Website angeboten werden. Jeder Dienst kann nach eigenem Ermessen aktiviert oder deaktiviert werden. Mehr Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.