Recklinghausen-Suderwich. Egal was du kaufst: Bei einem Defekt solltest du das Recht haben, es auch reparieren zu lassen oder dies selbst zu erledigen. Die Wirklichkeit sieht leider anders aus. War es noch vor einigen Jahren üblich, dass bei Handys sehr simpel ein Akku getauscht werden konnte, ist das heute nicht mehr möglich, weil der Akku oder gleich das ganze Gehäuse verklebt sind.
Was ist das Recht auf Reparatur?
Dafür bemüht sich bereits seit Jahren eine weltweite Bewegung, die auf das „Recht auf Reparatur“ beharrt (Europa: repair.eu, USA: repair.org, Australien: Seite der Griffith University, Kanada: canrepair.ca). Dieses Recht beruht auf 3 Grundsätzen: das Recht,
Umsetzung
Bereits im Juni 2022 wurde im US-Bundesstaat New York das weltweit erste Gesetz erlassen, welches dies regelt. Am 7.April 2022 hat das EU-Parlament mit 509 Ja- gegen 3 Neinstimmen bei 13 Enthaltungen für einen Vorschlag der Europäischen Kommission zum Recht auf Reparatur angenommen. Die Abgeordneten waren sich darüber einig, dass dieses Recht den gesamten Produktlebenszyklus berücksichtigen soll und Produktdesign, ethische Grundprinzipien der Produktion, Normung und Verbraucherinformation einschließlich der Kennzeichnung der Reparierbarkeit beinhalten soll.
Weiterhin dürfen Software-Updates (z.B. Smartphones) nicht zu verminderter Leistung führen und müssen reversibel sein. Praktiken, die das Recht auf Reparatur unangemessen einschränken oder zu einer Wertminderung durch Veralten führen, sollen künftig als unlautere Geschäftspraktiken betrachtet und nach EU recht verboten werden. Der ursprüngliche Gesetzentwurf war für Ende November 2022 geplant.
Prognose
Aus dem am 18. Oktober 2022 veröffentlichten Arbeitsprogramm geht jedoch hervor, das erst im dritten Quartal 2023 damit zu rechnen sein wird. Erst im Anschluss nach dem Beschluss des Gesetzes werden die jeweiligen Mitgliedsstaaten dieses Gesetz in nationales Recht umwandeln können. In unserem Fall wird sich im Anschluss die Bundesregierung mit einem entsprechenden Gesetzesentwurf um Zustimmung des Parlaments bemühen müssen. Es ist eine realistische Annahme, nicht vor Ende 2025 mit einem rechtlich bindenden Gesetz, welches mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Übergangsfristen aufgeweicht werden wird, zu rechnen. Erst dann werden Hersteller damit beginnen, gesetzeskonforme Geräte zu konzipieren und zu produzieren.
Hersteller und deren Lobbyisten gegen dieses Gesetz
Aus der Perspektive der Gerätehersteller ist die aktuelle rechtliche Situation eine „Lizenz zum Gelddrucken“. Sie verdienen sich eine „goldene Nase“ indem sie unsere Reparaturoptionen kontrollieren, damit du deren Reparaturservices nutzt oder gleich ein neues Gerät kaufen musst.
Um diesen Status Quo zu halten, nutzen Gerätehersteller gerne Argumente, sie seien um die Sicherheit der Nutzer besorgt. Behördliche Studien ergaben jedoch gegenteilige Ergebnisse. Die Unfallgefahr bei der Produktion neuer Geräte ist sechsmal höher als bei Reparaturen.
Ein weiteres, beliebtes Argument der Gerätehersteller ist die Sorge um den Datenschutz der Kunden. Auch hier weisen behördliche Untersuchungen und Expertisen renommierter Universitäten darauf hin, dass kein höheres Risiko bei unabhängigen Werkstätten besteht. Oftmals berufen sich Gerätehersteller auf das Copyright, um sich gegen die unrechtmäßige Verwendung geistigen Eigentums zu schützen, dabei dienen diese Schutzmaßnahmen gleichermaßen den Reparaturen durch Dritte. Dies ist eine völlige Zweckentfremdung des Copyrights und wird bereits in einigen Industrieländern nicht mehr toleriert.
Gängige Praktiken und Tricks, die Reparaturen verhindern:
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