Recklinghausen-Suderwich. Bis zum 31. Januar 2023 müssen Eigentümer:innen von Immobilien die Daten zur Neufestsetzung der Grundsteuer erklärt haben. Das soll vorzugsweise über ein Internet-Portal geschehen. Nur ausnahmsweise akzeptiert die Finanzverwaltung eine Meldung auf Papiervordrucken.
Es hat sich herausgestellt, dass nicht wenige Grundbesitzer:innen Unterstützung bei der Abgabe der Erklärung brauchen können.
Das SBW bietet daher Hilfe bei der Erklärung zur Grundsteuer an.
Die Meldung dürfen nämlich auch Beauftragte abgeben, z.B. Steuerberater oder auch das Sozialwerk der Kirche, das NAK-SBW. Ratsuchende erhalten eine Vertraulichkeitserklärung, die zusichert, dass die zur Meldung notwendigen persönlichen Daten geschützt bleiben.
Zur Datenerfassung benötigen die Helfer:innen des SBW Angaben aus dem letzten Grundbesitzabgabenbescheid und aus dem Grundbuchauszug. Zu erfassen sind auch die Steuer-ID-Nummer/n des oder der Eigentümer (evtl. Eheleute etc.) und Angaben zum Objekt (Baujahr, evtl. letzte Sanierung, Wohnfläche.)
Die Daten können telefonisch ausgetauscht werden. Nach Erfassung erhalten Hilfesuchende einen Ausdruck der erfassten Daten. Der später folgende Bescheid wird nach Prüfung den Auftraggebern zugesandt.
Wollen Sie die Hilfe des SBW in Anspruch nehmen, wenden Sie sich bitte an Wolfgang Wegener (02166 6105063 oder 01514 2684515) oder per eMail an Wegener-SB@web.de. Er koordiniert die Unterstützung, die auch von Klaus Bühmann und Stefanie Dorowski-Lahme geleistet wird.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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