Recklinghausen-Suderwich. Ein Alltagshelfer unterstützt hilfebedürftige Menschen bei all den Dingen, die nicht mehr so leicht von der Hand gehen. Durch die stundenweise Unterstützung und Begleitung macht er das Leben seiner Kunden einfacher und verhilft zu mehr Selbstständigkeit, Lebensqualität und sozialer Eingebundenheit.
Und genau das hat sich Wolfgang Wegener, stellvertretender Vorsitzender des SBW Recklinghausen, als künftige Aufgabe in seinen Tätigkeitskalender eingetragen. Das SBW möchte künftig Alltagshelfer finden und ausbilden. Bei der Mitgliederversammlung gab Wolfgang Wegener einen kurzen Überlick auf das Aufgabenfeld.
In einer kleinen Serie soll das Berufsbild eines Betreuungsassistenten beleuchtet werden. Heute geht es darum, wie das SBW Menschen für eine solche Ausübung überhaupt finden kann, also welche Voraussetzungen mitzubringen sind.
Alltagsbegleiter helfen bei Verrichtungen des täglichen Lebens, assistieren im Alltag und sichern die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Sie wirken unterstützend und aktivierend, bieten zum Beispiel persönlichkeits-, kreativitäts- oder bewegungsfördernde Freizeit- und Gruppenaktivitäten an.
Folgende Fragen hat sich Wegener gestellt:
Wie binden wir die „Alltagshelfer“ in das SBW-Netzwerk ein? Welche Führungs- / Netzwerkstruktur braucht das?
►SBW-Mitgliedschaft ist erforderlich zur Einbindung in die Versicherungsverträge.
►Willenserklärung gegenüber dem SBW
►Aufnahme in die Personal-Kartei des SBW
►regelmäßige Kontakte
►fachliche Unterstützung durch SBW-Netzwerk
►Verantwortung beim SBW-Vorstand
Dazu kommen weitere Überlegungen:
Welche Hilfsbedarfe bestehen bei unseren Geschwistern?
►Das zu ermitteln ist Grundlage für die weiteren zu bearbeitenden Fragen. Welche der Hilfsbedarfe können von Nicht-Spezialisten geleistet werden?
►Der Alltagshelfer soll ein Grundwissen haben und wissen, an welche Fachleute er sich darüber hinaus wenden kann, bzw. wohin er bestimmte Fragen abgeben kann. Welche fallen in die Zuständigkeit von Fachleuten?
►Beratung bei finanziellen Nöten / Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung / Testament / Betreuungsrecht / Sozialhilferecht / Pflegeversicherung / Schwerbehinderung / Steuererklärung / Demenz.
Wie ist denn die Ausgangslage?
Dazu der Finanzfachberater des SBW: „Bei unserer Beratungsarbeit stellen wir immer wieder fest, dass Hilfe vor Ort schon bei Anforderungen im normalen Alltag erforderlich ist. Behördenschreiben verstehen und beantworten können, Anträge stellen (oft vor allem online verlangt!), mit der Bank verhandeln, die Empfehlungen des Arztes aufnehmen zu können … für die meisten von uns keine große Sache. Und doch für viele ein Problem – vor allem wenn sie alleine stehen, der Partner verstorben ist oder keine Kinder helfen können oder wollen.“
Andere Faktoren sind ebenfalls wichtig:
Einsamkeit – besonders, wenn aufgrund des Alters die Gottesdienste nicht mehr besucht werden können und der Gemeindekontakt fehlt. Einkäufe machen – wird irgendwann schwer. Geld von der Bank holen – ebenso. Rezept beim Arzt abholen / Gesundheitskarte dort einlesen lassen – wer macht‘s? „Da kann Hilfe nur vor Ort geleistet werden - in den Gemeinden. Dazu befähigen, dabei beraten, dafür einen gewissen Schutz bieten, darin Austausch ermöglichen - dazu dient das Projekt Alltagshilfe des SBW“, erläutert Wegener.
In einem weiteren Teil dieser Serie geht es unter anderem darum, wie ein Alltagshelfer ausgebildet wird, wie die Kirche eingebunden werden kann und welchen Risiken er bei seiner Arbeit ausgesetzt ist.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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