Recklinghausen-Suderwich. Wie man ein Testament richtig verfasst, weiß der Notar oder Anwalt. Dennoch solltest du dir vorab Gedanken dazu machen. Wolfgang Wegener hatte in seiner beruflichen Praxis immer wieder mit – manchmal unglücklich verfassten – „letzten Willen“ zu tun, die dann schwer umzusetzen waren. Hier ein paar Gedanken dazu.
Gesetzliche Erbfolge
Kann durchaus zielführend sein. Dann benötigst du kein Testament. Kommen aber nach dem Gesetz mehrere Erben in Frage (z.B. Ehepartner + Kinder) bilden die eine Erbengemeinschaft und können als solche nur gemeinsam handeln. Das kann zu unschönen Auseinandersetzungen führen.
Zeitig planen
Sobald du Verantwortung für andere Menschen trägst (z.B. für Ehepartner + Kinder) solltest du dir Gedanken über deine Nachlassregelung machen. Das kann natürlich bedeuten, dass du bei Veränderungen in deinen jeweiligen Beziehungen auch später noch einmal umschreiben musst. Aber besser es ist getan, als dass deine Erben ratlos dastehen. Und: je komplizierter, desto wichtiger!
- Mach eine Liste mit deinem Vermögen (Immobilien, Geldvermögen, Schulden).
- Wie soll dein:e Partner:in abgesichert werden?
- Wer von den Kindern soll was bekommen?
- Will eins der Kinder das Elternhaus übernehmen?
- Wie soll eine pflegende Person bedacht werden?
- Muss ein Haustier abgesichert werden?
- Sind steuerliche Aspekte zu berücksichtigen?
- Gab es Schenkungen, die bei Verteilung des Nachlasses ausgeglichen werden sollen?
- Sollen einzelne Gegenstände an eine bestimmte Person gehen? Zusätzlich oder in Anrechnung auf den Erbanteil?
- Möchtest du aus dem Nachlass eine Organisation karikativ bedenken?
- Was ist mit dem digitalen Nachlass? (siehe dazu Beitrag vom 20.01.2022)
- Wer soll für die Abwicklung des Nachlasses verantwortlich sein? Möchtest du einen Testamentsvollstrecker bestimmen?
Konflikte vermeiden
Man kann über das geplante oder erstellte Testament mit den Beteiligten offen besprechen. Das sollte aber nicht zu dauerhaften Verstimmungen führen. Verhindere möglichst das Entstehen von Erbengemeinschaften. Wenn das nicht auszuschließen ist, bestimme einen Testamentsvollstrecker.
Eindeutigkeit
Wenn du dir darüber im Klaren bist, was wie geregelt werden soll, dann bedenke, dass deine Absichten auch für Andere eindeutig formuliert sein müssen. Es dürfen keine Widersprüche aufkommen. Es ist ärgerlich, wenn ein Gericht das Testament im Streit der Beteiligten auslegen muss.
Änderungen
Es soll ja Erb-Onkels geben, die im Monatstakt ihr Testament ändern, je nach Stimmungslage. Das empfehle ich eher nicht. Wenn aber Änderungen in den Verhältnissen auftreten, bitte nicht abwarten, sondern zeitnah das Testament neu fassen.
Berliner Testament
Gute Lösung, wenn die Ehepartner einander absichern und das gemeinsame Vermögen erst nach dem Tode des Letztversterbenden (an „Schlusserben“) weitergeben wollen. Dass z.B. eins der Kinder dennoch den Pflichtteil geltend macht, verhinderst du nur durch dessen Pflichtteilsverzichterklärung. Die muss zwingend vor einem Notar erfolgen. Die Bindungswirkung des Berliner Testaments und steuerliche Fragen solltest du zur Sicherheit mit einem Fachanwalt für Erbrecht besprechen.
Gültigkeit
Du kannst ein privates Testament selbst aufsetzen. Das ist nur gültig, wenn du es handschriftlich machst, mit Datum versiehst und mit vollem Namen unterschreibst. Ehepartner können das auch gemeinsam tun, z.B. mit dem Berliner Testament. Du kannst das Testament von einem Anwalt prüfen lassen und ggf. nach seinen Empfehlungen ändern. Das ist preiswerter als der Notar, weil du mit dem Anwalt die Kosten aushandeln kannst.
Erbvertrag
.. geht nur notariell. Er Erbvertrag kann einseitig nicht mehr geändert werden. Über die Folgen solltest du juristisch aufgeklärt sein.
Testament muss zu finden sein.
Also, an einem sicheren Ort verwahren. Im Banksafe, zu dem die Erben (noch) keinen Zugang haben, ist nicht die beste Idee. Du kannst dein Testament besser beim Nachlassgericht hinterlegen. Das kostet 75 Euro für die Hinterlegung und für jeden Testamentsverfasser 18 Euro wegen der Meldung an das Zentrale Testamentsregister in Berlin. Ein vor dem Notar errichtetes Testament geht automatisch an das Register. Im Sterbefall geht eine Information vom Standesamt an das Gericht, das dann von sich aus eine Testamentseröffnung vornimmt und alle Beteiligten informiert.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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