Recklinghausen-Suderwich. In der vergangenen Woche stürmte „Ignatz“ durch’s Land – Dachziegel fielen von Dächern, Bäume stürzten auf Pkw. Starkregenfälle sind uns in unguter Erinnerung. Aber welche Versicherung tritt für den Schadenausgleich ein?
Grundsätzlich: Schäden am Haus (Dach, Fenster, Keller) fallen unter die Wohngebäudeversicherung. Schäden am Hausrat (alle beweglichen Sachen im Haus) trägt die Hausratversicherung.
Sturmschaden
Sturm nach den Versicherungsbedingungen liegt vor bei Windstärke 8 (62 km/h). Oft reicht es der Versicherung, wenn es eine offizielle Sturmwarnung gab. Fliegen Dachpappe oder Ziegel, braucht es meist keinen Windstärkenachweis. Das alles fällt unter die Wohngebäudeversicherung – wenn darin Sturmschäden berücksichtigt sind.
Beschädigt der Sturm Hausrat, zahlt die Hausratversicherung – aber nur für die Teile, die beim Ereignis im Haus oder in Nebengebäuden waren. Gartenmöbel auf der Terrasse sind üblicherweise nicht versichert. (Anders bei Abschluss einer „Premiumversicherung“.)
Von der normalen Hausratversicherung eines Mieters sind jedoch die von ihm angebrachten, selbst genutzten Antennen und Markisen erfasst. Fällt durch den Sturm der Strom aus und verdirbt Gefriergut, gibt es in manchen Policen dafür eine Deckung.
Baum- und Astbruch bei Sturm
Den Schaden an Kfz trägt die Teilkaskoversicherung des Halters – evtl. mit Abzug der Selbstbeteiligung. Fährt ein Auto in einen umgestürzten Baum und konnte das nicht rechtzeitig gebremst werden, tritt die Vollkaskoversicherung ein. Wird das Haus beschädigt, zahlt die Gebäudeversicherung. War der Baum morsch und hätte schon beseitigt werden müssen, nimmt man die Haftpflichtversicherung in Anspruch.
Schaden durch Dachziegel
Auch hier gilt beim Kfz: Teilkasko und Selbstbeteiligung des KFZ-Halters. Bei Personenschaden zahlt die Haftpflichtversicherung.
Schaden durch Schnee
Bricht das Dach durch Schneelast ein, leistet nur eine zusätzlich Elementarschadenversicherung. Rutsch ein Schneebrett auf ein Kfz oder Personen: siehe Dachziegel
Schaden durch Regen
… sind nur durch eine Elementarschadenversicherung zu decken. Die kann je nach Lage des Hauses und Höhe der Versicherungssumme recht teuer sein. Gilt für Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen. Wasserrückstau aus der Kanalisation und Sturmfluten können ausgeschlossen sein.
Die Kfz-Teilkasko deckt auch Überschwemmungsschäden. Zubehör (z.B. Kindersitz) ist nicht immer einbezogen. Wer trotz Warnung sein Auto nicht in Sicherheit bringt, riskiert Abzug oder Leistungsverweigerung bei der Schadenregulierung.
Blitzschlag
… ins Haus fällt grundsätzlich unter die Wohngebäudeversicherung. Überspannungs- und Kurzschlussschäden werden nur dann reguliert, wenn ausdrücklich im Vertrag einbezogen.
Hagel
Schaden an Dach, Fenster, Rollladen, Terrassenüberdachung deckt die Wohngebäudeversicherung, solche am Kfz die Teilkasko.
Nächste Woche: Was tun bei Versicherungsschaden?
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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