Recklinghausen-Suderwich. In der vergangenen Woche gab SBW-Finanzfachmann Wolfgang Wegener Hinweise zur Nutzung von BAföG für Studierende. Aber auch als Schüler oder Schülerin hast du ein Anrecht auf BAföG-Bezug. Mehr als 250.000 Schüler:innen beziehen derzeit diese finanzielle Unterstützung.
Welche Voraussetzungen gelten?
Schüler:innen ab Klasse 10 sind unter bestimmen Voraussetzungen berechtigt, wenn sie …
Hier gilt aber: Sie müssen – notwendig! – auswärts wohnen, z.B. weil die Schule zu weit vom Heimatort entfernt ist oder wenn sie verheiratet sind oder ein Kind haben.
Außerdem: Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen fallen ganz aus der Förderung heraus, ebenso der Besuch der Berufsschule, Umschulungen oder Weiterbildungen.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Ob und wieviel BAföG du bekommst, hängt auch – wie bei Studenten – zunächst vom eigenen und vom Verdienst deiner Eltern ab sowie von deinen Ersparnissen. Je nach Schulform gibt’s Höchstsätze: Zuschläge kannst du erwarten, wenn du schon eine Berufsausbildung abgeschlossen hast.
Übrigens: Im Gegensatz zu Studierenden bekommen Schüler:innen BAföG komplett als Zuschuss – sie müssen die Leistungen also nicht zurückzahlen. Einzig Schüler:innen an Akademien oder Höheren Fachschulen werden Studierenden gleichgesetzt: Sie müssen die Hälfte der Zahlungen später tilgen.
Wie kommst du an das Geld?
Den Antrag kannst du entweder beim Amt für Ausbildungsförderung der Stadt- oder Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern stellen oder – wenn es sich beispielsweise um ein Abendgymnasium, ein Kolleg, eine Akademie oder eine Höhere Fachschule handelt – beim Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk die Ausbildungsstätte ist. Antragstellung geht auch im Internet stellen.
Mehr Informationen zu Förderbedingungen und Förderhöhen findet ihr hier: https://www.bafög.de/de/bafoeg-fuer-schuelerinnen-und-588.php. Bei Fragen solltet ihr euch immer beraten lassen. Denn es gibt gerade beim Schüler-BAföG viele Faktoren, die ihr berücksichtigen solltet.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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