Recklinghausen-Suderwich. Das kann vielen von uns passieren: Nicht genug Geld auf dem Konto. Lastschrift konnte von der Bank nicht eingelöst werden. Mahnungen übersehen. Dann meldet sich ein Inkassounternehmen und macht aus einer kleinen Schuld eine große. SBW-Finanzexperte Wolfgang Wegener klärt auf.
Inkassofirmen bekommen vom Gläubiger für die Forderungseinziehung bei Erfolg 30 bis 50 Prozent des eingezogenen Betrages. Deine Zahlung aber muss in voller Höhe von der Restschuld abgezogen werden. Viel mehr noch als an dem Beitreibungsanteil sind Inkassofirmen an Gebühren interessiert, die sie dir in Rechnung stellen. Denn: Die eigenen Gebühren werden von deinen Zahlungen als erstes abgedeckt und fließen an die Inkassofirma. Erst wenn alle Inkassogebühren ausgeglichen sind, bekommt der Gläubiger seinen Anteil.
Inkassounternehmen
So sind Inkassounternehmen sehr erfinderisch bei ihren Gebühren-Kreationen geworden. Dabei ist aus mancher kleinen zweistelligen Schuld von 50 oder 60 Euro im Laufe der Zeit ein große dreistellige geworden. Wolfgang Wegener, unser SBW-Berater in Finanzfragen, hat schon oft erlebt, dass sich eine kleine Anfangsschuld am Ende mehr als verzehnfacht hatte.
Hier einige Beispiele aus der Kostenlawine:
Das sind nur einige Beispiele aus der Reihe der Gebührenspielchen.
Seit dem 1. Oktober 2021 gelten neue Regeln, die eine ungezügelte Inkasso-Abzocke eindämmen sollen. Leider nicht in dem Maße, wie gehofft, meint dazu Wegener. Entlastet werden vor allem diejenigen, die sofort die ganze Schuld ausgleichen können, wenn sie vom Inkassounternehmen kontaktiert werden. Da werden bei einer Forderung über 500 Euro künftig nur 29,40 Euro fällig; deutlich weniger als bisher. Für die anderen aber, die nicht sofort alles zahlen können, ändert sich nicht ganz so viel.
Und doch lohnt es sich künftig, die belasteten Kosten zu prüfen. So sind die „Erstkosten“ nach Übergabe an das Inkassounternehmen künftig bei einer Forderung von bis zu 50 Euro gedeckelt auf 32,40 Euro. (Bislang konnte das auch gerne das Doppelte sein.) Bei einer Forderung von 500 Euro liegt der Gebührendeckel künftig bei etwa 53 Euro.
Bist du unsicher, ob die Forderung zu Recht besteht, bitte nicht einfach die Zahlung verweigern. Erst mal sagen, dass du das prüfen musst und dich meldest. Musst du dann aber auch. Sonst kostet es wieder saftige Gebühren.
Keine kleinen Ratenzahlungen
„Wenn du aber nicht den vollen Betrag sofort zahlen kannst, lass dich nicht vorschnell auf kleine Ratenzahlung ein. Lass uns darüber sprechen, wie man das am besten regelt,“ meint Wegener. Er ist auch telefonisch erreichbar unter 0 1514 26 84 51 5 oder 0 21 66 61 05 063.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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