Recklinghausen-Suderwich. Nachdem 2020 die SBW-Hauptversammlung im gewohnten Rahmen wegen der Corona-Beschränkungen kurzfristig abgesagt werden musste, soll sie in diesem Jahr im Herbst als Präsenzversammlung durchgeführt werden.
Mit Blick auf die im ersten Halbjahr noch kritischen Corona-Kennzahlen und der behördlich angeordneten Beschränkungen, hatte der Vorstand beschlossen, die Hauptversammlung auf die letzten Wochen des Jahres zu verschieben. Die gesetzlichen Bestimmungen ließen eine solche Vertagung zu.
Die Versammlung soll am Samstag, 13. November 2021, in Recklinghausen stattfinden. Es sind unter anderem Vorstandswahlen vorgesehen, sagt Vorstandssprecher Wolfgang Wegener
Er führt weiter aus: „In Sorge um die gesundheitliche Unversehrtheit unserer Mitglieder hat der Vorstand für die Durchführung der Hauptversammlung 2021 beschlossen, diese nach den für die NAK-Gebietskirche Westdeutschland künftig geltenden Regelungen durchzuführen. Es wird also einen Sitzbereich nach den 2-G-Regeln geben für Genesene und Geimpfte und einen Bereich für lediglich Getestete. Bei Teilnahme muss ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden“.
Damit eine Planung der Saalbestuhlung, eventuell ein Ausweichen auf eine größere Lokalität, möglich wird, wird heute schon um eine namentliche Anmeldung zur Teilnahme unter Angabe des möglichen Sitzbereichs, also „2-G“ oder „Getestet“, gebeten. Anmeldungen werden erbeten bis zum 30. September 2021 per eMail an info@nak-sbw.de oder telefonisch unter 0 23 61 - 5 82 37 86. Selbstverständlich könnt ihr euch anstelle persönlicher Teilnahme auch durch Vergabe einer Vollmacht an Teilnehmende vertreten lassen. Fragen dazu beantworten Klaus Bühmann und Stefanie Dorowski-Lahme.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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