Recklinghausen-Suderwich. Mit deinem Einstieg ins Berufsleben greifen einige gesetzliche Sicherungseinrichtungen – typisch für den Sozialstaat. In Teil 1 haben wir die gesetzliche Krankenversicherung und ihre Leistungen vorgestellt. Hier folgen die weiteren Sozialleistungen.
2 - Unfallversicherung
Arbeitsunfälle gibt es in allen Berufssparten. Extreme Gefahren, wie im Gerüst- und Hochbau, oder der Sturz im Büro – alles kann weitreichende Folgen haben. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für dich auf seine Kosten eine Unfallversicherung abzuschließen. Die umfasst auch Unfälle auf dem Weg zur und von der Arbeit. Ebenso wird die Rückkehr in die Arbeitswelt (nach längerer Arbeitsunfähigkeit) finanziert. Bei teilweiser oder vollständiger Erwerbsunfähigkeit gibt es aus diesem Topf eine Rente.
3 - Arbeitslosenversicherung
Die greift bei Verlust deines Arbeitsplatzes, z.B. wegen Kündigung des Arbeitsvertrages durch die Firma oder bei Insolvenz des Arbeitgebers. Wenn du selbst kündigst, kann die Arbeitsagentur eine Sperrfrist von bis zu 12 Wochen verhängen. Das gilt nicht in jedem Fall. Deshalb in einer solchen Situation möglichst zeitig vorher klären, ob eine Sperrfrist umgangen werden kann. Das SBW vermittelt dazu Beratung. 0 23 61 5 82 37 86 oder 02 166 61 05 063 anrufen, bzw. Mail an info@nak-sbw.de.
Die Arbeitsagentur, das örtliche JobCenter, sind deine Anlaufstellen. Unbedingt sofort nach Kenntnis des Arbeitsplatzverlustes dort persönlich vorsprechen, möglichst drei Monate vor Auslauf deines Vertrages! Reicht dazu die Zeit nicht, musst du dich binnen drei Tagen beim JobCenter melden, sonst bekommst du eine einwöchige Sperre. Die brauchen Zeit zur Bearbeitung – und du brauchst dein sicheres Einkommen.
Wie lange du Arbeitslosengeld (ALG I) bekommst, ist abhängig von deinem Alter ab und wie lange du vor der Arbeitslosigkeit als Arbeitnehmer tätig warst. Hast du innerhalb der letzten 30 Monate mindestens zwölf Monate gearbeitet, kannst du sechs Monate ALG I bekommen. Unter 50 gibt es höchstens zwölf Monate ALG I, darüber bis zu 24 Monate. Allerdings musst du eine Mindestzeit versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
Die Arbeitslosenversicherung finanziert nicht nur das Arbeitslosengeld sondern auch eine Beratung bei der Berufswahl, vermittelt Ausbildungs- und Arbeitsstellen und fördert berufliche Aus- und Weiterbildung. Die Arbeitslosenversicherung kostet dich und deinen Chef je 1,5 Prozent deines Bruttolohns.
4 - Pflegeversicherung
Dafür gehen 2,55 Prozent vom Brutto ab, zur Hälfte zu deinen Lasten. Bist du zum Ende deines 23. Lebensjahres kinderlos, zahlst du nochmal 0,25 Prozent drauf. Daran muss sich dein Arbeitgeber nicht beteiligen. Solltest du einmal einen Angehörigen pflegen müssen, zahlt dir die Pflegeversicherung Geld oder übernimmt einen Teil der Kosten für Pflegedienste oder -einrichtungen. Außerdem zahlt die Versicherung Rentenbeiträge für Pflegende.
Weiter trägt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Kurzzeitpflege in einem Heim oder Krankenhaus, teil- oder vollstationäre Pflege, Pflegehilfsmittel, betreute Wohngruppen und barrierefreien Umbau von Wohnungen.
Weiter geht’s nächste Woche mit den Themen „Rentenversicherung“ und nötige private Zusatzversicherungen.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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