Recklinghausen-Suderwich. Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung – gegründet 1927 als Verein, seit 2000 eine Aktiengesellschaft – ist mehrheitlich im Besitz von Banken. Unternehmen, die Vertragspartner der Schufa sind, können dort Informationen über Personen abrufen. Sie sind verpflichtet im Gegenzug selbst erhobene Daten an die Schufa zu melden, sagt SBW-Bankfachmann Wolfgang Wegener.
So sammelt die Schufa Unmengen von Daten (Stand 2019: 943 Mio. Einzelinformationen) zur Bonität von 68 Mio. Menschen und 6 Mio. Unternehmen. Bearbeitet werden jährlich mehr als 165 Mio. Anfragen zur Kreditwürdigkeit. Die Antworten sind mehrheitlich negativ. Fachmann Wolfgang Wegener meint dazu: „Ohne Schufa-Auskunft geht heute fast kein Dauerschuldverhältnis mehr. Dazu zählt die Kontoeröffnung bei der Bank ebenso wie der Darlehensvertrag, Verträge mit Energieversorgern, Telefondienstleistern, Vermietern, Leasinganbietern, Versicherungsgesellschaften, im Online-Handel. Extrem schwierig ist eine Wohnungssuche mit ‚negativer Schufa‘, fast aussichtslos!“
Wie kommt die Schufa an meine Daten?
Nie ohne Ihre Zustimmung! (Ausnahme: Informationen aus öffentlichen Quellen, wie Schuldnerverzeichnisse der Amtsgerichte.) Wer einen Antrag auf Vertragsabschluss stellt, muss in der Regel die sogenannte „Schufa-Klausel“ akzeptieren – oft genug im „Kleingedruckten“. Wer das ablehnt, kommt nicht zum Zuge, also kein Konto, kein Darlehen, kein Online-Kauf – allenfalls gegen Vorkasse, also Zahlung vor Lieferung/Leistung.
Was meldet die Schufa ihren Vertragspartnern?
Informiert wird über alle der Schufa bekannten abgeschlossenen Verträge mit Datum und Umfang. Auch Zahlungsstörungen, Vertragskündigungen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide sind aufgezeichnet, ebenso wie Zwangsvollstreckungen, Haftbefehle, Vermögensoffenbarungen, Insolvenzverfahren. Private Schulden und Darlehen gegen Grundpfandrechte werden nicht bei der Schufa eingetragen. Auch die persönlichen Daten werden offengelegt: Namen, Geburtsdatum, aktuelle und ältere Adressen.
Wie lange darf die Schufa Informationen speichern?
Bis zur restlosen Tilgung des Darlehens. Die Bank muss der Schufa eine vorzeitige Tilgung anzeigen. Der Vermerk dazu bleibt noch drei Jahre lang gespeichert – als Positivmerkmal. Die Darlehenstilgung sollten Sie überprüfen, siehe unten. Drei Jahre nach Eintragung werden automatisch gelöscht: eine Vertragskündigung, Zwangsvollstreckungen, Ableistung der Vermögensoffenbarung, Eröffnung oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens, die damit verbundene Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung.
Eintragungen prüfen!
Nach dem Gesetz hat jeder einmal jährlich das Recht, eine kostenlose Selbstauskunft zu fordern. Das geht über die Website der Schufa. Aber aufgepasst: die Schufa versteckt den Button dazu und versucht, Ihnen kostenpflichtige Auskünfte zu verkaufen. Gehen Sie nur auf die Seite https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_3&via=menu und wählen dort die kostenfreie und ausreichende „Datenkopie (nach Art. 15 DS-GVO)“. (Wer auf der Website nach „Selbstauskunft“ sucht, könnte verzweifeln!) Hier sehen Sie auch, wer sich in den letzten 12 Monaten nach Ihnen erkundigt hat. Alle Angaben sollten Sie äußerst aufmerksam prüfen und falsche oder veraltete umgehend reklamieren. Einfach ist das nicht. Sie müssen Nachweise liefern. Werden falsche Daten nicht korrigiert oder wird die Auskunft nicht oder nicht vollständig erteilt, sollten Sie sich an den Datenschutzbeauftragten wenden: https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Kontakt/kontakt_node.html
Nächste Woche schreibt Wolfgang Wegener einen Beitrag zu den Schufa-Scorewerten.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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