Recklinghausen-Suderwich. Überlegungen für eine Urlaubsreise in der Nach-Corona-Zeit angestellt? Soll ja zum Ende des Sommers hin wieder möglich sein. Also schon mal in Reiseprospekten blättern! Aber aufgepasst: Beschreibungen im Prospekt solltest du kritisch lesen.
Die Aussagen müssen zwar wahrheitsgemäß sein – sonst droht dem Anbieter Schadenersatzrisiko – sind jedoch oft raffiniert formuliert. Hier ein paar Beispiele:
Der Ort
Bei neuen Urlaubszentren liest man von einer aufstrebenden Gegend. Baustellen sind hier keine Seltenheit! An belebten Orten findet sich zumeist Rummel und Musik bis in die Nacht. Okay – wer’s mag! Die internationale Atmosphäre kann eine Umschreibung für feucht-fröhlich und laut sein. Nichts für Leute, die Entspannung suchen. Eine idyllische und sehr ruhige Lage lässt vermuten, dass hier "der Hund begraben" liegt.
Die Lage
Wer eine verkehrsgünstige oder zentrale Lage bucht, könnte an einer Hauptverkehrsstraße landen. Flughafennah liegt evtl. das Hotel in der Einflugschneise. Wer bei "direkt am Meer" von einem wunderbaren Strand träumt, sollte bedenken: Meer ist nicht gleich Strand, kann auch Steilküste sein. Auf einem naturbelassenen Strand solltest du mit einem Sonnenbad zwischen Gestrüpp und Müll rechnen.
Die Unterkunft
Zimmer zur Meerseite bedeutet nicht Meerblick. Liegt das Hotel in der dritten oder vierten Reihe, blickst du auf Häuser. Verschaff dir mal einen Eindruck mit Google-maps, Bing etc! Landestypischen Einrichtung oder "sauber und zweckmäßig eingerichtet" – mit allzu viel Komfort darfst du nicht rechnen. Das neu erbaute Hotel könnte noch eine Baustelle sein. Wird bei dem beheizbaren Pool das Wasser auch tatsächlich aufgeheizt?
Die Verpflegung
Kontinentales Frühstück: Brötchen, Marmelade und Kaffee. Der zurückhaltende Service = null Service? All inclusive bedeutet nicht nur Essen und Trinken bis zum Abwinken sondern, sofern auch Promille-Getränke inclusive sind, eine allgemein "alkoholisierte Stimmung".
Urlaubs-Ärger
Mängel, die du erst vor Ort entdeckst, sofort dem Reiseveranstalter anzeigen und Abhilfe verlangen. Willst du wegen sehr gravierender Mängel gleich wieder nach Hause fahren oder auf Kosten des Veranstalters zur Selbsthilfe greifen, musst du eine angemessene Frist setzen. Passiert nichts, müssen Beweise gesammelt werden: Fotos, Namen und Anschriften von Zeugen. Die Mängelliste von der Reiseleitung unterschreiben lassen! Dann mindert sich nachträglich der Reisepreis. Kosten (z. B. bei Umzug in ein anderes Hotel) kannst du später vom Reiseveranstalter einfordern.
Die Reklamation am besten per Fax mit qualifiziertem Sendebericht (der Statusbericht zeigt eine verkleinerte Ansicht der 1. Faxseite) oder Einschreiben verschicken. Alternative: Email mit der Bitte um Eingangsbestätigung, Und dann hoffen, dass sich der Veranstalter einsichtig zeigt.
Der Rechtsweg ist oft schwierig. Da der Streitwert bei Reisen eher niedrig ist, landet man meist vor dem Amtsgericht. Und da kommt es eben auf den Richter an. Es gibt sogar Urteile, die den Reisenden verpflichten, sich mit dem Katalogsprech vertraut zu machen. Aber das habt ihr ja jetzt schon hinter euch.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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