Recklinghausen-Suderwich. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) in Berlin hat ihren seit vielen Jahren bewährten Grundsatz „Reha vor Rente“ um den Punkt Prävention erweitert. Was ist damit gemeint? Das SBW klärt auf.
Damit Arbeitnehmer möglichst lange im Erwerbsleben bleiben können, sollen die medizinischen Maßnahmen schon viel früher eingeschaltet werden. Und hier setzt die Prävention ein. Sie bedeutet, dass bereits schon bei den ersten gesundheitlichen Problemen gegengesteuert werden soll, so dass erst gar keine chronische Erkrankung entsteht. Der Landesverband NRW des Sozialverbandes VdK teilt dazu mit: Bei einer steigenden Lebenserwartung und der Verlängerung der Lebensarbeitszeit ist es wichtig, dass die Mitarbeiter möglichst lange fit und gesund bleiben!
In den Alltag integrieren
Die Präventionsmaßnahmen der Rentenversicherung werden berufsbegleitend angeboten. In diesen Kursen lernen die Teilnehmer*innen, Bewegung, Entspannung und gesunde Ernährung in ihren Alltag zu integrieren. In unterschiedlichen Gruppen werden die Versicherten von Physiotherapeuten*innen, Ernährungsberatern*innen und Psychologen*innen angeleitet und motiviert.
Wie läuft das ab?
Bei Beginn der Maßnahme verbringt der Betroffene mehrere Tage in einer Reha-Einrichtung der Rentenversicherung oder nimmt vor Ort am Wohnsitz ganztägig an den Kursen teil. Die berufsbegleitende Trainingsphase umfasst mehrere Monate. In dieser Zeit sollen gesunde Ernährung, Bewegung und Sport sowie Entspannungstechniken in den Alltag integriert werden. Zum Abschluss trifft sich die Gruppe zu einem Auffrischungstag, um das erworbene Wissen nochmals zu wiederholen und gemeinsam Bilanz zu ziehen.
Wer profitiert davon?
Anspruch auf eine solche Prävention der DRV haben alle Arbeitnehmer*innen, die in einem rentenversicherten Arbeitsverhältnis stehen und bereits erste gesundheitliche Beeinträchtigungen wahrnehmen. Der Arbeitgeber muss den Beschäftigten für diese Maßnahme freistellen.
Wer handelt zuerst?
Der Weg zur Prävention geht nur über den/die Hausarzt*ärztin. In der Praxis wird ein Befundbericht gefertigt, in dem die Belastungsfaktoren, Erkrankungen sowie Funktionsbeeinträchtigungen vermerkt sind.
Außerdem werden die Ziele benannt, die mit dieser Maßnahme erreicht werden sollen. Dieser Befund wird dann mit dem Antragsformular beim zuständigen Rentenversicherungsträger eingereicht. Der prüft den Antrag und schickt im günstigsten Fall dem Antragssteller den Bewilligungsbescheid zu. Dann kann es losgehen!
Weitere Informationen gibt es auf http://deutsche-rentenversicherung.de/praevention
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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