Recklinghausen-Suderwich. Wenn man von Freund oder Freundin gefragt wird, ob man für einen Kredit "bürgen" würde, mag man vielleicht nicht nein sagen – aber die Risiken sind hoch! „Überleg dir das dreimal,“ rät SBW-Finanzfachmann Wolfgang Wegener.
Er hat in seiner Praxis als Leiter der Rechtsabteilung einer Sparkasse oft unglückliche Bürgen vor sich gehabt, die nun für eine fremde Schuld einstehen mussten. Worum geht es bei einer Bürgschaft?
Das Wichtigste in Kürze
• Wenn du bei einem Kredit für jemanden bürgst und der- oder diejenige den Kredit nicht mehr abbezahlen kann, kommt die Bank zu dir.
• Plötzlich hast du Schulden an der Backe, die du zahlen musst.
• Deshalb solltest du dir eine Bürgschaft immer ganz genau überlegen und nur unterschreiben, wenn du das Geld im Notfall wirklich aufbringen kannst und willst.
Nehmen wir an, deine Freundin will sich mit einem Nail-Studio selbständig machen. Einen Laden hat sie schon gefunden. Die Monatsmiete von 800 Euro ist mit etwas Glück auch für eine Berufsanfängerin bezahlbar. Nun fehlt ihr nur noch etwas Startkapital zum Einrichten des Salons und für etwas Werbung.
Bei der Bank hat sie nach einem Kredit gefragt und die würde ihr den auch geben, wenn ... ja, wenn jemand für den Kredit bürgen würde. Deshalb kommt sie zu dir. Sie meint, dass das doch eine reine Formsache sei, die Idee mit dem Salon sei garantiert ein Erfolg. Und die Bank würde ihr den Kredit ja auch nicht geben, wenn die nicht an seine Geschäftsidee glauben würden.
Und du? Dir ist vielleicht gar nicht so klar, was eine Bürgschaft überhaupt ist. Einerseits kommt dir das komisch vor, andererseits willst du deine Freundin nicht hängen lassen. Um dir die Entscheidung etwas leichter zu machen, hier ein paar aufhellende Worte: Gerade bei Berufsanfängern geben viele Banken nur dann einen Kredit, wenn sie Sicherheiten dafür bekommen. Man könnte ihr eine Sicherungsübereignung der Ladeneinrichtung anbieten.
Aber das will die Bank nicht. Was macht sie im Ernstfall mit einem Nagelstudio? Also eine Bürgschaft. Eine Bürgschaft ist keine kleine Gefälligkeit, sondern ein knallharter Vertrag. Man verpflichtet sich nämlich mit seinem ganzen Hab und Gut, die Schulden des anderen zu übernehmen, wenn der irgendwann nicht mehr zahlungsfähig sein sollte. Und meistens sind die Bürgschaftsverträge so gestrickt, dass die Bank in dem Fall sofort Zahlung von dir fordert und gar nicht erst umständlich versuchen muss, das Geld vom Kreditnehmer zu bekommen.
Das gilt auch für den Fall, dass sich mehrere Personen verbürgt haben: Jeder Bürge ist in diesem Fall in gesamtschuldnerischer Weise verpflichtet, mit anderen Worten: Die Schulden werden nicht etwa geteilt, sondern die Bank kann sich das Geld da holen, wo sie es am schnellsten bekommt.
Ach ja, der Vermieter
Er will übrigens auch noch eine Bürgschaft. Der Mietvertrag soll nämlich für drei Jahre fest abgeschlossen werden. Geht das Nagelstudio nach 6 Monaten Pleite, hat der Bürge unter Umständen noch die restlichen 30 Monatsmieten an den Hacken, immerhin 24.000 Euro in diesem Beispiel.
Also, auch wenn’s schwer fällt: keine Bürgschaft aus Gefälligkeit!
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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