Recklinghausen-Suderwich. Die demographische Entwicklung führt zu sinkenden gesetzlichen Renten. Spätestens mit der Familiengründung muss man gegensteuern. Junge Leute aufgepasst – rät Wolfgang Wegener vom SBW. Die betriebliche Altersversorgung (BAV) – auch Betriebsrente genannt – ergänzt die gesetzliche Rente und bedeutet Ansparen mit Hilfe des Arbeitgebers und des Staates.
Quellen der Altersversorgung sind Gesetzliche Rente, BAV und private Vorsorge. 2019 gab es in Deutschland 16,25 Millionen BAV-Verträge. Was sind die Vorteile?
Beiträge sind monatlich bis zu 284 Euro von der Sozialversicherungspflicht befreit.
568 Euro monatlich werden nicht der Lohn-/Einkommenssteuer unterworfen.
Arbeitgeber übernehmen die Beiträge zur BAV ganz oder teilweise (mindestens 15 Prozent).
Oder der Beitrag wird per Entgeltumwandlung vom Lohn abgezogen und an den Versicherer oder die Pensionskasse gezahlt. In Absprache mit dem Arbeitgeber hat man diese Wahl zum Aufbau einer BAV:
Direktversicherung
Der Arbeitgeber schließt für den Arbeitnehmer eine Kapital- oder Rentenversicherung ab. Die Leistung aus der Versicherung (Rente oder Einmalzahlung) erfolgt in der Regel mit Eintritt in die Altersrente, teilweise auch schon mit 60 oder 62. Im Todesfall bekommen die Hinterbliebenen das Geld. Bei Tod vor Renteneintritt erhalten die Hinterbliebenen den Rückkaufswert als Rente oder Einmalzahlung. Bei Arbeitgeberwechsel kann man die Direktversicherung zum neuen Arbeitgeber „mitnehmen“. Macht man sich selbständig, kann man die Beiträge aus eigenen Mitteln zahlen und spart auch Steuern und Sozialabgaben.
Pensionskasse
Sie funktioniert wie die Direktversicherung, oft durch Tarifvertrag geregelt. Unterschied zur Direktversicherung: Leistungen gibt es erst mit Eintritt in die Altersrente. Verlässt der Versicherte die Firma, kann er die Beiträge aus eigenen Mitteln einzahlen, jedoch ohne Ersparnis von Steuer und Sozialabgaben.
Pensionsfonds
Die legen das Kapital der Versicherten zu 100 Prozent auf dem Aktienmarkt an – Pensionskassen nur zu maximal 35 Prozent. Das steigert die Renditechance, aber auch das Risiko. Der Arbeitgeber haftet nicht voll, meistens aber mit mindestens der Hälfte für die eingezahlten Leistungen. Bei Arbeitgeberwechsel kann man diese Alterssicherung mitnehmen.
Unterstützungskasse
… rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung. Bei Ausfall der Kasse muss der Arbeitgeber – oder seine Rückversicherung – für die Leistungen einstehen. Beiträge sind in voller Höhe steuerfrei. Befreiung von der Sozialabgabe bis 284 Euro. Bei Arbeitgeberwechsel kann man die Versicherung nur mitnehmen, wenn der neue Arbeitgeber derselben Unterstützungskasse angehört. Die Einzahlungen gehen aber nicht verloren.
Direktzusage
Hier verspricht der Arbeitgeber eine unmittelbare Zahlung der Leistungen. Diese Möglichkeit wird meist nur Führungskräften angeboten.
Bedingungen für Erhalt von Leistungen aus der BAV
Mindestens fünf Beitragsjahre und Mindestalter des Versicherten 25 Jahre.
Steuern / Abgaben auf die Rentenzahlung
Für Renten aus der BAV müssen Steuern und Krankenkassenbeiträge gezahlt werden. Bei Nutzung des Kapitalwahlrechts fällt die Steuer in voller Höhe im Jahr der Auszahlung an. Für zehn Jahre ist darauf ein Krankenkassenbetrag monatlich zu zahlen.
Mehr zur BAV
Individuelle Auskünfte über das Bürgertelefon (Tel.: +49 30 221 911 001, www.bmas.de).Broschüre „Zusätzliche Altersvorsorge", anfordern unter https://www.bmas.de/DE/Service/Medien/Publikationen/a817-zusaetzliche-altersvorsorge.html
Informationen unter www.ihre-vorsorge.de (Deutsche Rentenversicherung) oder bei der AG für betriebliche Altersvorsorge in Heidelberg: www.aba-online.de.
Personalabteilung oder den Betriebsrat des Arbeitgebers
Bundesverband der Rentenberater: www.rentenberater.de (Rentenberater für bAV)
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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