Recklinghausen-Suderwich. Ein neues Jahr hat begonnen und mit ihm die Aussicht auf hoffnungsvollere Zeiten. Einige Änderungen versprechen Besserung in der Haushaltskasse, andere aktuelle Gesetzesänderungen zeigen erst später ihre Auswirkungen. Dieses umfassende Thema der Neuerungen für dieses Jahr nimmt das SBW zum Anlass, eine weitere Serie an Informationen in den bekannten Rubriken zu starten.
Ab Januar hat die überwiegende Mehrheit der Steuerzahler etwas mehr Geld im Portemonnaie, denn für sie entfällt nach 30 Jahren der Solidaritätszuschlag. Jemand, der beispielsweise ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von rund 40.000 Euro hat, hat somit 2021 insgesamt fast 460 Euro mehr zur Verfügung.
Der Grundfreibetrag (für Ledige) steigt auf 9.744 Euro; erst ab diesem Einkommen werden Steuern fällig. Dies bedeutet ein Plus von 336 Euro gegenüber 2020. Der Grundfreibetrag bezeichnet den Betrag, bis zu dem das Einkommen Lediger oder gemeinsam veranlagter Ehepartner steuerfrei bleibt. Dieses Existenzminimum wird also steuerlich nicht angetastet.
Zudem steigt der steuerliche Kinderfreibetrag der das Existenzminimum des Kindes sichert: Von aktuell 7.812 Euro auf 8.388 Euro in diesem Jahr (je Kind für beide Elternteile). Der Kinderfreibetrag setzt sich zusammen aus 2.928 Euro für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf sowie 5.460 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes - eine weitere Verringerung der Steuerlast.
Der Kinderzuschlag (KiZ) für Familien mit kleinen Einkommen steigt von 185 um 20 Euro auf bis zu 205 Euro pro Monat und pro Kind.
Pendler mit langen Arbeitswegen werden durch eine Anhebung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer entlastet. Ab dem 1. Januar gelten folgende Regeln für Arbeitswege: Für die ersten 20 Entfernungskilometer bleibt die Entfernungspauschale bei 0,30 Euro. Für alle über 20 hinausgehenden Entfernungskilometer steigt die Pauschale auf 0,35 Euro. Ab 2024 steigt die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer auf 0,38 Euro.
Weitere Hinweise sind auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW zu finden, zum Beispiel öffentliche Änderungen zu den Themen „Arbeit, Ausbildung und Abgaben“
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
Mit Hilfe einiger zusätzlicher Dienste können wir mehr Funktionen (z.B. YouTube-Video-Vorschau) anbieten. Sie können Ihre Zustimmung später jederzeit ändern oder zurückziehen.
Diese Internetseite verwendet notwendige Cookies, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Jeder Nutzer entscheidet selbst, welche zusätzlichen Dienste genutzt werden sollen. Die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden.
Nachfolgend lassen sich Dienste anpassen, die auf dieser Website angeboten werden. Jeder Dienst kann nach eigenem Ermessen aktiviert oder deaktiviert werden. Mehr Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.