Recklinghausen-Suderwich. Der Gesetzgeber hatte beschlossen: „Verbraucher“, die in der Zeit vom 1. April bis 30.Juni.2020 Corona-bedingt nicht in der Lage waren, Ratenzahlungen auf Darlehen zu leisten, konnte bei der Bank die Stundung der Raten (Zins und Tilgung) um drei Monate verlangen – auch für Immobiliendarlehen. Diese Möglichkeit ist mit dem Monat Juni ausgelaufen. Ab Juli müssen Raten wieder fristgerecht gezahlt werden.
Dazu teilen die beiden Schuldnerberater des SBW, Wolfgang Wegener und Klaus Bühmann, folgendes mit:
Was ist nun mit gestundeten Raten?
Wenn der Darlehensnehmer dazu eine Vereinbarung mit der Bank getroffen hatte, gelten die dort getroffenen Abreden.
Gibt es keinen Vertrag zur Stundung dann gelten die gesetzlichen Regelungen:
Vertraglich konnten Banken hier aber auch weitergehende Vereinbarungen treffen. Der Stundungszeitraum kann z.B. auch mehr als drei Monate umfassen. Oder über die drei Monate hinaus konnten Tilgungsaussetzungen für einen längeren Zeitraum vereinbart werden – durchaus eine Hilfe bei Immobiliendarlehen. Auch haben manche Banken eine dauerhafte Herabsetzung des Tilgungssatzes zugestanden.
Es soll Fälle gegeben haben, in denen die Banken die gesetzlichen Bestimmungen umgingen und für die dreimonatige Stundsphase in den Monaten April bis Juni Kosten und Zinsen vereinbarten. Auch wenn individualvertraglich Vieles vereinbart werden kann – ein Aushebeln von Gesetzen, hier besonders zum Verbraucherschutz, geht nicht.
►Gibt es eine Vereinbarung zur Stundung, so raten wir, diese auf Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen prüfen zu lassen.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
Mit Hilfe einiger zusätzlicher Dienste können wir mehr Funktionen (z.B. YouTube-Video-Vorschau) anbieten. Sie können Ihre Zustimmung später jederzeit ändern oder zurückziehen.
Diese Internetseite verwendet notwendige Cookies, um die ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Jeder Nutzer entscheidet selbst, welche zusätzlichen Dienste genutzt werden sollen. Die Zustimmung kann jederzeit zurückgezogen werden.
Nachfolgend lassen sich Dienste anpassen, die auf dieser Website angeboten werden. Jeder Dienst kann nach eigenem Ermessen aktiviert oder deaktiviert werden. Mehr Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.