Recklinghausen-Suderwich. In vielen Kommunen bestehen seit Jahren Schuldnerberatungsstellen. Manchmal arbeiten sie im Auftrag eine Kooperation mehrerer Träger. In Mönchengladbach beispielsweise haben sich Diakonie, Caritas, Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz, der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Jüdische Kultusgemeinde und die Stadt zu einem Verein zusammengefunden und betreiben darüber die Beratung.
In anderen Städten arbeiten auch mehrere Beratungsstellen nebeneinander, meist getragen von der Diakonie, der Caritas oder anderen Wohlfahrtsverbänden. In vielen Kommunen bestehen seit Jahren Schuldnerberatungsstellen. Manchmal arbeiten sie im Auftrag eine Kooperation mehrerer Träger. In Mönchengladbach z.B. haben sich Diakonie, Caritas, Arbeiterwohlfahrt, Deutsches Rotes Kreuz, der Paritätische Wohlfahrtsverband, die Jüdische Kultusgemeinde und die Stadt zu einem Verein zusammengefunden und betreiben darüber die Beratung. In anderen Städten arbeiten auch mehrere Beratungsstellen nebeneinander, meist getragen von der Diakonie, der Caritas oder anderen Wohlfahrtsverbänden.
Die Finanzierung der Beratungsstellen (insbesondere Mieten, Personalkosten) übernehmen vielfach das Bundesland, die jeweilige Kommune und in einigen Bundesländern die Sparkassenorganisation. Diese Schuldnerberatungsstellen sind durchgängig nach § 305 Insolvenzordnung vom jeweiligen Regierungspräsidenten anerkannt und zugelassen. Sie bieten ihre Beratungsleistung weitgehend kostenfrei an. Oft sind allerdings Wartezeiten bis zu einer ersten Beratung von mehreren Monaten zu akzeptieren. Vielfach werden Fallzuweisungen vom JobCenter vorrangig bearbeitet, weil es dafür von dort eine Bezahlung gibt.
Die Arbeitsweise dieser Beratungsstellen ist weitgehend gleich. Da zumeist sehr viele Fälle zu bearbeiten sind, werden die Arbeitsprozesse straff organisiert. Für den einzelnen Klienten bleibt oft nicht mehr als 60 Minuten Beratungszeit insgesamt. In regelmäßig stattfindenden Gruppenveranstaltungen erhalten die Klienten eine erste Information über den Ablauf der Betreuung. Der Klientin wird nachfolgend aufgefordert, eine Liste seiner Schuldverhältnisse, seiner Einnahmen und Ausgaben einzureichen. Soweit erforderlich sind dazu Nachweise zu beschaffen und/oder Kontoauszüge der letzten Monate vorzulegen. Danach bieten die Berater Einzelgespräche zur Klärung spezifischer Fragen an.
Im Regelfall geht man von vorneherein davon aus, dass eine Schuldenbereinigung nur auf dem Wege eines Insolvenzverfahrens möglich ist. Dem entsprechend läuft die Korrespondenz mit dem Gläubigern recht formal ab. Konkrete Verhandlungen zu anderweitigen Lösungen sind die Ausnahme. Schuldfälle, bei denen auch eine finanzierte Immobilie betroffen ist, werden in der Regel von den Beratungsstellen nicht bearbeitet.
Zunächst: das Handwerkszeug ist für die beiden Schuldnerberater Wolfgang Wegener und Klaus Bühmann kein anderes als bei den oben beschriebenen Beratungsstellen. Alle richten sich nach den Vorgaben der einschlägigen Gesetze, insbesondere der Insolvenzordnung. Auch die Leistungen des SBW sind kostenfrei. Finanziert wird die SBW-Beratungsstelle aus einem Gehaltskostenzuschuss von NAK-karitativ und aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden und Zuschüssen der Gebietskirche NAK-West. Allerdings sind die Kosten relativ überschaubar, da die Beratungen überwiegend ehrenamtlich geleistet werden.
Anders ist die Vorgehensweise beim SBW. „Wir legen sehr viel Wert auf umfassende individuelle Beratung. Der Versuch einer vergleichsweisen Lösung steht im Vordergrund. Dabei begegnen sich Schuldner und Gläubiger auf Augenhöhe. Der Schuldner muss sich weniger als Bittsteller fühlen. Nur wenn dabei keine Lösung gefunden werden kann, ist die Begleitung in ein Insolvenzverfahren der letzte Ausweg," beschreibt Wolfgang Wegener die Arbeitsgrundsätze des SBW. Der geleistete Arbeitsaufwand sei im Einzelfall um ein Vielfaches größer als bei einer herkömmlichen Beratungsstelle. Nicht selten gehe die Betreuung über den rein sachlichen Teil hinaus und habe dann durchaus seelsorgerische Aspekte.
Beratung wird darüber hinaus in solchen Fällen geboten, die eine Schuldenabwicklung gar nicht zum Ziel haben. Da geht es oft um die Klärung der finanziellen Situationen, z.B. bei der Abwicklung einer Erbschaft oder Vermögensauseinandersetzung im Trennungsfall. Die Grenzen der Hilfestellung sind jedoch dann erreicht, wenn eine Rechtsberatung notwendig wird. Dann allerdings begleiten wir auch oft flankierend die Beratung durch einen Anwalt.
Das SBW ist derzeit noch nicht als Beratungsstellen nach § 305 InsO anerkannt. Ein Antrag dazu ist beabsichtigt. Der aktuelle Zustand hindert das SBW aber nicht, die Schuldnerberatung umfänglich durchzuführen. Soweit eine Anerkennung nach § 305 InsO erforderlich ist, wirkt Andreas Hebestreit mit. Er ist zugelassener Anwalt und daher automatisch berechtigt.
Im Internet findet man eine Fülle von Angeboten zur Schuldnerberatung, die aber einen rein kommerziellen Hintergrund haben. Hier ist Vorsicht geboten. Die Beratung dort muss nicht schlecht sein – aber sie kostet. Wenn ein Kostenvorschuss (meist deutlich mehr als 500 Euro) gefordert wird, handelt es sich immer um einen gewerblichen Berater. Aus der Beratungspraxis kennt Wegener einige Fälle, in denen der Vorschuss gezahlt, die Leistung aber nicht abschließend erbracht wurde. Es kam sogar vor, dass der Berater gar nicht mehr erreichbar und die ihm überlassenen Unterlagen verloren waren.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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