Recklinghausen-Suderwich. Die für kommenden Samstag, 21. März, anberaumte Jahreshauptversammlung des SBW findet trotz der Corona-Epidemie statt. Das stellte der Vorstand in einem Schreiben an die Mitglieder klar.
Doch es gibt Einschränkungen. Vorsitzender Andreas Hebestreit schreibt wörtlich: "Gemäß Satzung hat die Mitgliederversammlung bis zum 30. Juni eines jeden Jahres stattzufinden. Ausnahmetatbestände sieht die Satzung nicht vor, gesetzliche Regelungen, die hier im Sinne einer Ausnahme auffangen könnten, gibt es nicht. Im Gegenteil: § 36 BGB schreibt zwingend vor, dass der Vorstand die satzungsgemäße Durchführung der Mitgliederversammlung einzuberufen hat. Auch hier sind Ausnahmen ausdrücklich nicht vorgesehen. Dies stellt wahlweise ein Dilemma oder aber eine Herausforderung dar. Ich nehme die Herausforderung an."
Weitere Ausführungen lesen Sie in der angehängten Datei, die bereits als Newsletter an die Mitglieder verschickt worden ist.
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