Heusweiler-Holz. Das Thema Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht scheint auch im Kirchenbezirk Saar-Pfalz immer mehr Interesse zu finden. Artur Burg vom SBW hielt in der Gemeinde Heusweiler-Holz am 19. Januar einen entsprechenden Vortrag dazu.
Insgesamt 47 Teilnehmer waren der Einladung des SBW zu diesem Vortrag gefolgt. Hat ein volljähriger Mensch für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt, prüft der Betreuer oder Bevollmächtigte, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Das sind die wesentlichen Elemente einer Patientenverfügung.
Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson für den Fall der Geschäfts- und/oder Einwilligungsunfähigkeit des Vollmachtgebers für bestimmte Bereiche, z. B. für die gesundheitlichen Angelegenheiten, bevollmächtigt. Der Bevollmächtigte wird zum Vertreter des Willens. Er verschafft dem Willen des aktuell nicht mehr einwilligungsfähigen Vollmachtgebers Ausdruck und Geltung.
"Am Ende des Vortrages fand unter den Teilnehmern ein intensiver Erfahrungsaustausch statt, in Anlehnung an den Vortrag. Durch einen anwesenden Arzt konnten nach dem Vortrag sogar viele Fragen aus medizinischer Sicht beantwortet werden", sagt Artur Burg.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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