Landau / Pfalz. Am 18. November führte das Neuapostolische Sozial- und Bildungswerk (SBW) in Landau / Pfalz ein Symposium zu der Fragestellung "Was ist, wenn man älter wird?" durch. Bischof i. R. Paul Bork und ein Team von Mitreferenten sorgten für eine intensive Beleuchtung des Themas vor einer recht hohen Zahl an Besuchern der Veranstaltung.
Gut besuchte Veranstaltung
Gegen 15.00 Uhr waren etwa 50 interessierte Geschwister in der Kirche in Landau/ Pfalz versammelt, als Bischof i. R. Paul Bork die Veranstaltung eröffnete. Er begrüßte die Anwesenden, die überwiegend aus dem Ältestenbezirk Neustadt/Weinstraße nach Landau gekommen waren. Unter den Teilnehmern befanden sich auch der aktuell aktive Bezirksälteste des Bezirks, Detlef Adameint, als auch der Bezirksälteste i. R., Walter Edinger.
Darstellung des Kompetenzprofils des SBW
Anschließend beschrieb Bischof Bork kurz und prägnant die Aufgaben des Neuapostolischen Sozial- und Bildungswerkes (SBW) und seine Stellung innerhalb der kirchlichen Organisation.
Während die Kirche für die Seelsorge eintritt, nimmt sich das SBW hauptsächlich und flankierend Aufgaben der Lebenshilfe an. Es engagiert auf ehrenamtlicher Basis Fachleute aus allen möglichen Bereichen und unterstützt und berät Geschwister in den Fragen des täglichen Lebens, im Umgang mit Behörden, im Arbeitsleben, im Alter und anderen Lebenssituationen. Dazu werden Vorträge gehalten, Kurse organisiert, Gesprächskreise eingerichtet, Telefonberatung durchgeführt und nicht zuletzt in der Form eines eingetragenen Vereins verwaltet.
Was ist, wenn man älter wird?
Dann führte Bischof Bork in das Thema des Tages ein - auch und gerade unter den aktuellen demografischen Entwicklungen hochinteressant:
WAS IST, WENN MAN ÄLTER WIRD?
Hierzu wurden in dieser ersten Veranstaltung zunächst folgende Schwerpunkte gesetzt :
Die drei dafür vorgesehenen Referenten wurden kurz vorgestellt, in den jeweiligen Fachbereichen absolut kompetente Berichterstatter, und führten dann zu ihren jeweiligen Themen näher aus.
Betreuung und Pflege im Alter
Gudrun Hüther, examinierte Krankenschwester, referierte zum Thema Versorgung und Pflege. Sie beleuchtete dabei Teilaspekte wie unterschiedliche Wohnformen, in eigenen Einheiten, in Wohngemeinschaften und in Alters- und Pflegeheimen unterschiedlichster Prägung. Angesprochen wurde das Thema Betreuung zu Hause ebenso wie eine kurzfristige Nutzung eines Hospiz-Platzes. Wichtig ist die Einordnung eines jeden Einzelnen: Welche Wohnform passt am besten zu mir? Ist diese Einordnung durch den Betroffenen aus welchen Gründen auch immer nicht mehr möglich, müssen Angehörige, Betreuer oder sogar die amtlich dafür vorgesehenen Stellen und Behörden Entscheidungen treffen.
Weiterer Schwerpunkt im Referat Hüther war die Beschreibung des Themas Pflege in stichwortähnlicher Präsentation. Dieses Thema ist so umfangreich, dass eine individuelle Betrachtung und Beratung in jedem Fall unumgänglich ist. Der Kreis zieht sich von „Pflege durch Angehörige“ über „Pflege durch Fachkräfte“ über „Pflege über 24 Stunden“ – von relativ leicht zu erbringenden Leistungen bis hin zur täglichen medizinischen Überwachung durch Fachkräfte. Die Thematik wurde erweitert: Haushaltshilfe, ambulante Pflegedienste, Sozialstationen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege sind nur einige Begriffe aus dem Bereich Pflege und Pflegedienstleister, die den gewaltigen Bereich in Teilen kennzeichnen.
Genauso breit gestreut wie das Leistungsspektrum sind die finanziellen Einordnungen des Themas Pflege zu sehen. Beginnend mit den Einstufungen bei der Pflege je nach Intensität und Art bis hin zur stationären Vollpflege lässt sich der Bogen spannen. Einige Schlagworte zum Thema: Pflegegeld, Sach- und Geldleistungen, Kombinationen hieraus, Tages- und Nachtpflege, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege sowie die dazu gehörende Kostenlage. Wenn vorhandene Einkommen und Mittel nicht ausreichen, die in Frage kommende Pflegeart zu finanzieren, wird wohl das Sozialamt prüfen, in wie weit Angehörige zur Finanzierung der Pflegeleistungen herangezogen werden (müssen). In jedem Fall werden Renten, Pensionen (oder ähnliche Einkünfte) des Betroffenen dafür verwendet, Leistungen der Pflege zu bezahlen.
Als Quintessenz muss festgestellt werden: Der Gesetzgeber als auch die Träger wollen eine garantierte Grundpflege und Grundversorgung des Einzelnen. Ansonsten sind der Wunsch des betroffenen Menschen als auch das Krankheitsbild und der Kostenfaktor so zu koordinieren, dass dem Hilfebedürftigen die größtmögliche Würde bleibt, die Pflege und die Qualität derselben aber dem üblichen Standard entsprechen.
Vorsorgevollmacht etc.
Anschließend referierte Artur Burg, ebenfalls als Verwaltungsangestellter mit dem Thema vertraut, zum Tagesordnungspunkt: Rechtliche Aspekte der Vorsorgevollmacht, der Patientenverfügung und der Betreuung. Das Betreuungsrecht hat in den Jahren nach 1990 beträchtliche Änderungen erfahren. Im Betreuungsgesetz von 1992 (BtG) fehlen solche Begriffe wie „Entmündigung“ oder „Geschäftsunfähigkeit“. Dafür greifen in unterschiedlicher Tiefe die Bereiche einer „Betreuung“. Die Rechte der Betroffenen sind dadurch in wesentlichen Punkten gestärkt worden.
Absolute Voraussetzung ist die Hilfsbedürftigkeit eines Menschen wegen psychischer Erkrankung, wegen geistiger, seelischer Behinderung oder körperlicher Behinderung, auf Grund welcher der Betroffene seine eigenen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst erledigen kann. Der Antrag wird vom Betroffenen selbst oder auch von einem Dritten gestellt. Der Betroffene hat Vorschlagsrecht, die Entscheidung trifft das Amtsgericht-Vormundschaftsgericht. Der Betreuer muss jährlich über die Entwicklung der Verhältnisse berichten, spätestens nach sieben Jahren wird über die Aufhebung oder Verlängerung seitens des Gerichts entschieden.
Die Vorsorgevollmacht, so führte Artur Burg dagegen aus, ist der Ausdruck eines absoluten Vertrauensverhältnisses. Der Vollmachtgeber muss in klarer Verfassung sein, Beeinträchtigungen beim Betroffenen, die bereits feststellbar sind, verhindern eine wirksame Bevollmächtigung. Wie weit eine Vorsorgevollmacht reicht, bestimmen die beiden – Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer – in Übereinstimmung. Einer Beurkundung oder ähnlichen öffentlichen Bescheinigung bedarf es nicht. Es kann jedoch der Bundesnotarkammer eine Vorsorgevollmacht angezeigt und dort hinterlegt werden.
Die Patientenverfügung regelt dagegen den medizinischen Bereich und bestimmt nach dem Willen des Betroffenen den Katalog der Maßnahmen, welche im Krankheitsfall noch eingesetzt bzw. andererseits nach dem Willen des Patienten abgelehnt werden. Dieser Patientenwille ist vom medizinischen Personal unbedingt zu beachten. Zur Durchsetzung des Willens ist es sinnvoll, eine Person des Vertrauens zu benennen und diese mit einer entsprechenden Vollmacht auszustatten. Diese Verfügung sollte außerdem alle zwei Jahre durch neue Unterschrift bestätigt werden, eine Hinterlegung beim Hausarzt ist auch hier sinnvoll.
Beide Instrumente dienen im Falle eines Falles der Vereinfachung im Rechtsverkehr bzw. ermöglichen erst sinnvolle Regelungen in den Vorgängen der Abwicklung. Mit entsprechendem Beifall dankten die Zuhörer dem Referenten.
Wohlverdiente Pause
Danach lud Bischof Bork zur Kaffeepause, in der neben Kaffee und kalten Getränken auch Süßigkeiten angeboten wurden. Die Teilnehmer sorgten nicht nur für ihr leibliches Wohl, sondern nutzten bereits diese Minuten zum ersten Gedankenaustausch.
Sicherheit im Alter
Als weiterer Referent stellte sich nun Andreas Busch vor, der zum Thema „Sicherheit im Alter“ berichtete. Den Schwerpunkt seiner Ausführungen legte er auf eine Betrugsmasche, mit der besonders ältere Menschen aktuell konfrontiert werden. In seiner Eigenschaft als Kriminalbeamter mit Insider-Kenntnissen war er in der Lage, den Teilnehmern in anschaulichen Bildern den „Enkeltrick“ zu erläutern, wie er in vielen Facetten zum Betrug genutzt wird.
Die Beschreibung des Täterkreises, der Auswahl der Opfer und die Vorgehensweise beim Betrugsvorgang machten den Zuhörern in detaillierter Ausführung klar, welchen Gefahren sie hier möglicherweise ausgesetzt sind. Der Referent ließ aber auch in verschiedenen Situationen der Betrugsabläufe erkennen, dass teilweise mit ganz einfachen Maßnahmen dem Betrugsversuch begegnet werden kann. Wesentliche Elemente im Ablauf sind die Besuche zu Hause, die vom Opfer oft nicht bemerkten Beobachtungen durch eine oder mehrere, weitere Personen, die zum Täterkreis gehören, die Erzeugung vom psychischem Druck durch die Schilderung der angeblichen Notlage, das Erzeugen von Mitleid beim Opfer, dann auch noch das Gefühl beim Opfer, aus Gründen des Schams des angeblich Betroffenen anderen Familienmitgliedern nichts zu erzählen.
Was kann dem Schutz dienen? Andreas Busch zählte hier eine ganze Reihe von Maßnahmen auf, welche den Betrug verhindern helfen. Dazu gehören als Grundbedingung eine gewisse Portion Misstrauen und die Augen sozusagen das Notieren von angeblichen Vorgängen, wenn möglich, das schriftliche Festhalten von Auffälligkeiten, ggf. die telefonische Rückfrage beim angeblich Verwandten. Man sollte sich auch nicht scheuen, die Notfallnummer der Polizei zu kontaktieren, wenn Zweifel an der Geschichte bestehen.
Andreas Busch wies in weiteren Erläuterungen darauf hin, dass man bei „Hausbesuchen“ von amtlichen Personen jederzeit den Dienstausweis verlangen kann, und kein wirklich bei der Behörde oder der öffentlichen Einrichtung sich je weigern würde, den betreffenden Ausweis vorzuzeigen. Auch hier kann telefonische Rücksprache bei der Behörde oder sonstigen Einrichtung im Zweifelsfall Klarheit schaffen. Muster solcher Ausweise als auch das Muster einer „Dienstmarke“ von Kriminalbeamten ergänzten diese Ausführungen.
Der Referent schloss seinen Bericht mit Anmerkungen zu den neuesten Betrugsvorfällen an Geldautomaten. Auch hier kommt es auf volle Aufmerksamkeit an. Im Notfall bzw. im Zweifel kann der Vorgang abgebrochen werden, damit kann möglicherweise die Geld- oder Kreditkarte verloren sein. Diese lässt sich aber relativ schnell und sicher sperren.
Auch hier dankten die Zuhörer dem Referenten durch reichen Beifall.
Intensive Fragerunde
Bereits nach den einzelnen Vorträgen als auch nun, gegen Ende der Veranstaltung stellten viele Teilnehmer allgemein interessierende als auch auf den Einzelfall bezogene Fragen. Dies machte nochmals klar, dass zu den referierten Themen noch viel zusätzlicher Informationsbedarf besteht, der durch weitere, teilweise vertiefende Vorträge als auch durch persönliche Gespräche gestillt werden muss.
Abschließend dankte Bischof Bork den Teilnehmern für ihre Anwesenheit und das vorhandene Interesse am Themenkreis sowie den Referenten für ihre interessanten Erläuterungen zu aktuellen Fragen und Problemen im Alter. Er stellte weitere, auf aktuelle Themen bezogene Vorträge in Aussicht und beschloss die Veranstaltung gegen 17.30 Uhr.
Abschließend wurde den Teilnehmern noch angeboten, Info-Material zum SBW als auch zu den angesprochenen Themen zu erhalten. Davon wurde reichlich Gebrauch gemacht.
Insgesamt nahm damit eine intensive, interessante und gut besuchte Veranstaltung ein mit positivem Fazit versehenes Ende mit Option auf Fortsetzung.
© Gruppe Sozial- und Bildungswerk
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